Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Entschädigung Pilotenstreik SAA?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Entschädigung Pilotenstreik SAA?

 
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
martinos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 09:33    Titel: Entschädigung Pilotenstreik SAA? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vor vier Wochen haben die Piloten der SAA (SouthAfricanAirlines) für knapp ne Woche gestreikt. Hiervon war auch unser Flug betroffen, der dann auch ersatzlos gestrichen wurde. Jetzt würde mich interessieren, inwiefern mir da ne Entschädigung gemäß der neuen Fluggastrechte zusteht.

Folgendermaßen lief das ab:
Am Freitag abend wäre unser Flug abgeflogen, am Donnerstag haben wir jedoch von nem Bekannten erfahren (weder Fluggesellschaft noch Reisebüro haben sich gemeldet), dass die SAA nun schon seit einigen Tagen streikt. Daraufhin habe ich beim Reisebüro angerufen, die mich an die Fluggesellschaft verwiesen haben. Von SAA bekam ich dann die Info, dass der Streik seit 2 Stunden beendet sei, unser Flug am darauffolgenden Tag jedoch auf jeden Fall gestrichen sei. Da Ferienbeginn in BaWü und Bayern war und der Streik ja schon einige Tage lief, waren sämtliche Ausweichflüge über andere Gesellschaften voll und uns konnte nur angeboten werden, für zwei Tage später auf die Warteliste gesetzt zu werden bzw. es wurde uns ein definitiver Flug eine Woche später zugesagt.

Daraufhin haben wir uns mit dem Reisebüro zusammentelefoniert und Alternativen besporchen. Somit haben wir den SAA-Flug über das Reisebüro stornieren lassen und es ging anstatt nach Kapstadt letztendlich mit einer anderen Fluggesellschaft nach Asien (ist ja fast das gleiche). Uns wurde dann zugesagt, dass zusätzliche Kosten (Storno o.ä.) von SAA übernommen werde.

Jetzt meine Frage:
durch die kurzfristige Buchung waren die Tickets natürlich teurer, als wenn wir diese 6 Monate vorher gebucht hätten.
Da es ein Pilotenstreik war, behaupte ich (auch nach entsprechender Internetrecherche) dass dies nicht als höhere Gewalt angesehen werden kann und somit die SAA ersatzpflichtig ist?

Sehe ich es dann richtig, dass ich 600 EUR / Person (FRA-Kapstadt) plus Stornogebühren zurückverlangen kann? Kann ich auch noch die höheren Ticketkosten geltend machen?

Wie ist die beste Vorgehensweise Frage Gleich mit Anwalt drohen? Sehr böse

Vielen Dank für eure Infos

Martinos
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Mal gleich vorweg: die neuen Fluggastrechte gelten nicht für die SAA - nur für Fluglinien, die ihren Firmenstammsitz in einem EU-Land haben.

Einen Pilotenstreik hat die Fluglinie selbst zu vertreten. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen (Mehr-) Kosten zum ursprünglich gebuchten Zielort in Südafrika sind folglich von der Fluglinie zu tragen. Auch allfällige Stornokosten - ich frage mich zwar, ob im Fall von einem Streik Stornogebühren für einen Flug überhaupt zulässig sind: denn wenn die Gesellschaft nicht zum vereinbarten Termin transportieren kann, ist sie ja in der Schuld - nicht der Kunde.

Problematischer wird es mit der Weiterverrechnung von Kosten, die man aufgrund einer neuen Zielwahl hat. Ich meine, bei einem Flug wird ein Transportvertrag von A nach B geschlossen. Nun kann ihn der Transporteur nicht erfüllen, aus Gründen, die er zu vertreten hat. Daher hat er die Kosten im Zusammenhang mit seinen Flügen zu tragen. Auch schon problematisch: Kosten. die für gebuchte Hotels entstünden... Denn es wurde nur ein Transportvertrag geschlossen (anders bei Pauschalreisen, aber da muss dann sowieso der Veranstalter alles tragen).

Ersatz höherer Ticketkosten für Ersatzflug nach Südafrika - ja
Ersatz höherer Ticketkosten für Ausweichurlaub Asien - eher nein

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
martinos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:48    Titel: Entschädigung Pilotenstreik SAA? Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

danke für die schnelle Antwort, allerdings bleiben für mich noch einige Fragen offen.

ich beziehe mich hierbei auf http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/doc/2005_01_19_apr_leaflet_de.pdf

mosaik hat folgendes geschrieben::
Mal gleich vorweg: die neuen Fluggastrechte gelten nicht für die SAA - nur für Fluglinien, die ihren Firmenstammsitz in einem EU-Land haben.


Zitat:
Nichtbeförderung und
Annullierung

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert oder Ihr Flug
annulliert, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft
finanzielle Entschädigung und Hilfe anbieten. Vorausgesetzt
Sie haben rechtzeitig eingecheckt, bestehen diese
Rechte bei allen Flügen, Charterflügen inbegriffen, die
• von einem Flughafen in der EU starten oder• von einem Flughafen außerhalb der EU starten
mit Ziel innerhalb der EU und von einer EU-Fluggesellschaft
durchgeführt werden.


Dies würde doch bedeuten, dass jede Fluglinie (EU oder Ausland), die von EU-Ländern abfliegt an diese Richtlinie gebunden ist, oder übersehe ich da was? Allerdings habe ich ja nicht eingecheckt, sondern im Vorfeld schon Maßnahmen ergriffen, allerdings waren diese ja Resultat der Stornierung der SAA!

Zitat:
Einen Pilotenstreik hat die Fluglinie selbst zu vertreten. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen (Mehr-) Kosten zum ursprünglich gebuchten Zielort in Südafrika sind folglich von der Fluglinie zu tragen. Auch allfällige Stornokosten - ich frage mich zwar, ob im Fall von einem Streik Stornogebühren für einen Flug überhaupt zulässig sind: denn wenn die Gesellschaft nicht zum vereinbarten Termin transportieren kann, ist sie ja in der Schuld - nicht der Kunde.


Für den Flug gab es keine Stornokosten, jedoch habe ich ja auch andere Sachen gebucht (Mietwagen, Hotel, usw.) - die Übernahme dieser Kosten wurde von SAA zugesagt! Allerdings konnte mir die SAA ja keine annähernd annehmbare Alternative bieten, deshalb habe ich die Buchung ja storniert und mir was anderes gesucht.

Zitat:
Problematischer wird es mit der Weiterverrechnung von Kosten, die man aufgrund einer neuen Zielwahl hat. Ich meine, bei einem Flug wird ein Transportvertrag von A nach B geschlossen. Nun kann ihn der Transporteur nicht erfüllen, aus Gründen, die er zu vertreten hat. Daher hat er die Kosten im Zusammenhang mit seinen Flügen zu tragen. Auch schon problematisch: Kosten. die für gebuchte Hotels entstünden... Denn es wurde nur ein Transportvertrag geschlossen (anders bei Pauschalreisen, aber da muss dann sowieso der Veranstalter alles tragen).


ja klar, Mehrkosten für nen anderen Flug sind problematisch, da es ja nicht die gleiche Leistung ist.

Aber sehe ich es richtig, dass ich hier die 600 EUR + plus Auslagenersatz (der mir ja schon zugesichert wurde) bekommen sollte???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also: Der Anwendungsbereich der Verordnung der EU - Zitat:

(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats,
das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen
Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist
, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten.

Zitatende

Somit steht dir auch keine Entschädigung aus dem Titel der Verordnung zu.


Dann:

Wenn die SAA die Kostenübernahme der Stornogebühren von Mietwagen usw. zugesagt hatte, dann muss sie es auch tun. Die Frage: hat das das Reisebüro gesagt, oder gibt es etwas Schriftliches?

Liebe Grüße
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

@martinos: Bitte nicht mit dem Anwalt "drohen", sondern hingehen und dort Aufklaerung ueber die anzuwendenden Gesetze und die rechtliche Beurteilung Deines Problems suchen.

Dieser Thread bewegt sich inzwischen so weit ausserhalb der Grundsaetze dieses Forums, dass ich ihn leider sperren muss.

Gruss, derzeit aus dem Ausland und daher ohne Umlaute und "sz"

Nils-Christian Engel (Moderator)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.