Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
stellt euch folgenden Fall vor. Die Arbeitsplatte einer Einbauküche einer Mietwohnung wurde dadurch beschädigt, dass ein heißer Topf darauf abgestellt wurde. Die PHV will den Schaden nicht ersetzen, da die Küche nicht mitversichert ist.
Frage: Ist dies richtig, oder versucht die Versicherung ein krummes Ding?
Warum ist die Einbauküche in der Gebäudeversicherung mitversichert und ist dies nicht ein Widerspruch zur Aussage der PHVP?
Vielen Dank für eure Beiträge _________________ Lothar
DIE VERSICHERUNG DREHT EIN KRUMMES DING! ! !
lassen sie sich nichts vormachen, die zocken doch nur ab, kassieren immer pünktlich ihre beiträge, aber wenns ans zahlen geht, da lssen die sich zeit, jahaaa, oder finden irgendeinen paragraphen um sich rauszuwinden wie ein aal!!!!
kleiner spass
im rahmen der PHV sind i.d.r. tatsächlich nur schäden an gebäudebestandteile versichert. die küche (und: nur extrem wenige küchen sind "einbauküchen" im sinne eines gebäudebestandteiles) als mobiliar ist nicht versichert.
fragen sie lieber mal bei ihrer hausratversicherung nach. zwar selten, aber manche versicherungsgesellschaften versichern "sengschäden" mit (und danach hört es sich hier fast an...)
Zitat:
Warum ist die Einbauküche in der Gebäudeversicherung mitversichert und ist dies nicht ein Widerspruch zur Aussage der PHVP?
den satz versteh ich nicht...? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
im rahmen der PHV sind i.d.r. tatsächlich nur schäden an gebäudebestandteile versichert. die küche (und: nur extrem wenige küchen sind "einbauküchen" im sinne eines gebäudebestandteiles) als mobiliar ist nicht versichert.
Hier wird die PHV mit der Gebäudeversicherung verwechselt.
Die PHV zahlt Schäden, die dritten Personen entstehen. Ein solcher Dritter kann vorliegend der Vermieter sein, wenn ihm die Küche gehört. Dann ist der Schaden unproblematisch ein Mietsachschaden.
Gehört aber die Küche dem Mieter, dann ist kein Fremder geschädigt, somit zahlt die PHV nichts.
Zur Klarstellung:
Die Küche gehört dem Vermieter und zumindest die Arbeitsplatte könnte nicht ohne weiteres in eine andere Wohnung eingebaut werden, wegen der eingebauten Geräte etc.
Für mich als Laie wäre ein Mietsachschaden dann vorhanden, wenn eine Sache in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Nach meiner Argumentation müsste folglich die PHV für den Schaden haften.
Frage an alle und insbesondere talla schreibt man klein:
Welche Voraussetzungen muss eine Einbauküche erfüllen, um als Gebäudebestandteil zu gelten? _________________ Lothar
Die PHV zahlt Schäden, die dritten Personen entstehen. Ein solcher Dritter kann vorliegend der Vermieter sein, wenn ihm die Küche gehört. Dann ist der Schaden unproblematisch ein Mietsachschaden.
das ist eindeutig falsch.
natürlich mag es den einen oder anderen PHV-versicherer geben, der auch schäden an einrichtungsgegenständen versichert, aber grundsätzlich sind in der PHV im rahmen der mietsachschäden nur schäden an gebäudebestandteilen versichert.
den unterschied zwischen PHV und Gebäudevers. kenn ich zu genüge
wann eine Küche als gebäudebestandteil zählt?
ein bischen schwer zu erklären...
einfach ausgedrückt: die küche muss so speziell in das gebäude eingefügt bzw. von einem schreiner speziell gefertigt sein, evtl. sogar schon vo0m architekten beim hausbau mit eingeplant wurde, das es beim ausbau der küche zu erheblichen gebäudeschäden kommt...also wirklich extrem speziell angefertigt.
alles andere (ein paar hoch-, unter-, hängeschränke) aus dem fachhandel und eine arbeitsplatte die angepasst wurden, zählt nicht als einbauküche... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 06.09.05, 11:56 Titel: PHV nicht zuständig
Meines Wissens sind Mietsachen grundsätzlich nicht über die PHV versichert. Das Risiko trägt in diesem Fall der Mieter/Benutzer. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Verfasst am: 06.09.05, 12:35 Titel: Re: PHV nicht zuständig
SLash hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens sind Mietsachen grundsätzlich nicht über die PHV versichert. Das Risiko trägt in diesem Fall der Mieter/Benutzer.
Mit "grundsätzlich" hast du recht. Aber vom Grundsatz gibt es Ausnahmen:
in der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten Wohnräumen mitversichert, nicht aber an beweglichen Sachen.
Im vorliegenden Fall geht es nur noch darum, ob eine mitgemietete Einbauküche Gebäudebestandteil ist oder zum Mobiliar gehört. Da können die Ansichten wohl etwas auseinandergehen, aber talla hat recht, die Küche wird nicht als Gebäudebestandteil angesehen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.