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ärger mit neuen mietern: mündliche vereinbarungen/ teppichbo

 
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schlafmausbeutler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 11:32    Titel: ärger mit neuen mietern: mündliche vereinbarungen/ teppichbo Antworten mit Zitat

hallo, ich brauche dringend eure hilfe! dafür ist allerdings etwas vorgeschichte notwendig...

mein papa hatte im letzten jahr mehrere schlaganfälle und kann sich jetzt nicht mehr um die meitsachen in unserem haus kümmern. dafür ist jetzt meine mutter zuständig, aber die ist natürlich völlig überfordert...

wir hatten die eine wohnung bei uns im haus vermietet, die mieter sind jetzt allerdings raus (gab da auch ärger wegen der neuen kündigungsfristen usw.), jedenfalls haben wir neue mieter gesucht, eine junge familie, mit denen eine mündliche vereinbarung getroffen wurde, dass sie zum 01.09. einziehen würden. zwei tage vor vertragsunterzeichnung riefen die an und sagten, sie würden doch erst zum 01.10. einzeihen, d.h. die wohnung steht jetzt einen monat leer (obwohl wir uns natürlich, hätten wir das eher gewusst, neue mieter gesucht hätten!). schon mal ärgerlich.

trotzdem wollen sie den schlüssel jetzt schon haben, was wir abgelehnt haben, denn schließlich zahlen sie erst ab oktober miete!

außerdem hatten die alten mieter in der wohnung laminat verlegt (ursprünglich lag pvc drinnen). meine mutter hat die neuen mieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich mit den alten mietern wegen des laminats einigen müssen, das hat aber nicht geklappt (die neuen wollten keine 150€ ablöse zahlen), deshalb haben die das laminat rausgenommen.

jetzt kommen die neuen mieter an und wollen, dass wir teppichboden legen und behaupten, meine mutter hätte sie angelogen und hätte teppichboden zugesichert. (von wegen mündliche vereinbarung und so...) das stimmt aber nicht! wie sieht es aus mit dem neuen teppich? müssen wir als vm einen legen, obwohl nur pvc lag und das laminat, was sie gerne "ohne geld" hätten, dem vormieter gehört? im mietvertrag steht nichts vom bodenbelag, und am liebsten würden wir die wohnung auch ohne belag vermieten. geht das (haben ja noch einen monat zeit, um das pvc rauszureißen!) oder müssen wir neues pvc legen?

und ganz allgemein scheint das zusammenleben mit denen nicht unbedingt einfach zu sein, und meine mutter hat wahrlich genug andere sorgen im moment. Was sollen wir machen? denen wieder kündigen?
HILFE!!!!
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Mist kommt dabei raus, wenn Mietverträge nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Mein Tip wäre, setzten Sie einen schriftlichen Mietvertrag auf - natürlich zu den mündlich vereinbarten Konditionen - und versuchen Sie die Mieter zur Unterschrift zu bewegen. Evtl. dabei ein bischen blöffen. Winken
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schlafmausbeutler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle antwort!

nur - inzwischen ist der mietvertrag ja unterschriben (zum 1.10.), aber die sache mit dem bodenbelag ist darin nicht geregelt. die dringendste frage ist jetzt, ob man als vermieter verpflichtet ist, teppichboden zu legen, oder ob man die wohnung auch ohne belag vermieten kann? bzw. ob mieter teppichboden verlangen können, obwohl nur pvc lag?
oder kann man nachträglich noch änderungen in den mietvertrag einbringen?
und wenn ja, was passiert, wenn die mieter nicht unterschreiben?
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Wohnung noch leer ist, die Mieter weder Mietvertrag noch Schlüssel haben, würde ich neue Mieter suchen! Oder wurde der Mietvertrag für Oktober schon unterschrieben?
Die Wohnung kann auch ohne Bodenbelag vermietet werden, oder auch nur mit PVC. Liegt bei Einzug ein Bodenbelag, gehört dieser zur Mietsache und darauf muss im MV nicht separat eingegangen werden. Liegt kein Bodenbelag, so ist der M dafür verantwortlich, ist Eigentümer und kann diesen dann bei Auszug wieder mitnehmen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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schlafmausbeutler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

der mietvertrag ist (leider) inzwischen zum oktober unterschrieben.
zählt der bodenbelag ab EINZUGStermin, oder bei unterschreiben des vertrages? denn bis zum einzug ist ja noch zeit, den bodenbelag komplett herauszunehmen!
oder können die neuen mieter argumentieren, dass, als sie die wohnung besichtigt haben bzw. den mietvertrag unterschrieben haben, bodenbelag (was auch immer) drin war und deshalb teil der mietsache ist?
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Der mietvertragliche Zustand ist wie besichtigt. Hier wurde klar herausgestellt das das Laminat dem Vormieter gehört? Weiter wurde ausgeführt, das darunter PVC ausgelegt ist? Also ist das Mietsache. Grundsätzlich kann man auch eine Wohnung ohne Bodenbeläge vermieten, alles Verhandlungssache. Nur hier ist PVC was so zur zugesicherte Eigenschaft der Mietwohnung gehört.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend ist der Zustand der Mietsache bei der Besichtigung, die zum Abschluß des Vertrages geführt hat.

Hier war es wohl so, daß auf den PVC-Boden vom Vormieter noch Laminat verlegt war. Um die Ablöse sollten sich die Vormieter und Nachmieter einigen. Das war nicht möglich, wie vom Nachmieter selbst zugegeben. Also wurde das Laminat vom Vormieter entfernt, sodaß zur Mietsache nur noch der PVC gehört.

M.E. haben die Mieter keinen Anspruch nun auf Verlegung von Teppichboden durch den Vermieter.

Vorausgesetzt, es wurde von der Mutter nicht explitzit zugesichert, daß nach gescheiterter Einigung noch ein Teppich verlegt wird. Da im Mietvertrag aber wohl so ein Passus nicht steht, ist davon auszugehen, daß kein Teppich verlegt werden sollte.

Bei der Gelegenheit:

Sie schreiben "bei uns im Haus".

Wieviele Parteien leben insgesamt im Haus und wohnt der Eigentümer auch mit im Haus ?

Hintergrund: Bei einer solchen Konstellation ist eine Kündigung des Mieters sehr viel einfacher.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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schlafmausbeutler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

in dem haus wohnen drei parteien:
die besagten mieter (5 zimmer), ein weiterer meiter (2 zimmer) und die eigentümerin.

in wie fern ist bei dieser konstellation die kündigung einfacher?

außerdem haben sich bereits neue sachverhalte ergeben:

die meiter teilten mit, dass sie unter diesen umständen zwar einziehen, jedoch keine miete zahlen würden. also soll nun der mietvertrag "in gegenseitigem einvernehmen" gelöst werden. ist das möglich? und wenn ja, müssen dafür bestimmte formregeln eingehalten werden? muss en grund genannt werden (sowas wie "unvereinbare diferenzen" oder so?)
und - gilt das dann auch wirklich? nicht , dass wir demnächst eine vorladung vor gericht erhalten und die doch einziehen, oder die ihren teppich einklagen wollen!
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

schlafmausbeutler hat folgendes geschrieben::

die meiter teilten mit, dass sie unter diesen umständen zwar einziehen, jedoch keine miete zahlen würden.


Was ist das denn? Geschockt
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Durch einen Mietaufhebungsvertrag können Mieter und Vermieter das Mietverhältnis jederzeit oder zu einem bestimmten Termin beenden. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, den Mietaufhebungsvertrag schriftlich abzuschließen.(logo)

Mietaufhebungsvertrag
Die unterzeichneten Parteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis zwischen..............(Vermieter) und.............(Mieter) über die Wohnung im Hause...........(Ort,Strasse,Etage) am...............(Tag, Monat, Jahr) beendet ist.
Es bestehen keinerlei gegenseitige Ansprüche der Parteien aus dem Mietverhältnis.

Unterschriften
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schlafmausbeutler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die einschätzungen und tipps!
habe den mietaufhebungsvertrag aufgesetzt und hoffe nun, dass die den heute noch anstandslos unterschreiben!

jetzt hoffe ich nur, dass wir bis zum 1.10. neue mieter finden, die nicht gleich se einen ärger machen!!
Mit den Augen rollen
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Bei diesen Mietern kann Ihnen nichts besseres passieren, als den Mietaufhebungsvertrag zu unterschreiben. Mit denen zeichnet sich schon jetzt für die Zukunft gewaltiger Ärger ab.
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