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wie lange warten bei kartenzahlung?

 
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luelue
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 19:26    Titel: wie lange warten bei kartenzahlung? Antworten mit Zitat

hallo,

sagen wir mal. ich habe vor ca. drei wochen etwas mit meiner ec karte bezahlt und der betrag wurde immernoch nicht abgebucht.
wie lange haben die denn zeit dafür, also wie lange muss ich das geld stehen lassen?
wäre nett wenn mir das jemand beantwortet...

:>
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise wenn sie EC Karte bezahlen und dabei ihre PIN eingeben ist es am nächsten Werktag belastet. Gegen Unterschrift dauert es meist auch nur unwesentlich länger ... Irgendetwas scheint bei ihnen bzw beim Verkäufer deshalb schief gelaufen zu sein ....

Da sie das Geld solange auf ihrem Konto bereit halten müssen bis es belastet wurde und der Verkäufer es eh über ihre Bank erfährt wo er sie erreichen kann, können sie die Sache vereinfachen und sich selber beim Verkäufer melden ....
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luelue
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
erstmal danke für die antwort.

Da es jetzt schon eine geraume Zeit her ist, da die Zahlung mit EC-Karte und PIN-Nummer erfolgte und der Verkäufer sich immernoch nicht gemeldet hat, muss ich mich da wirklich melden?

Gibt es also keine "Verjährungsfrist" oder einen bestimmten Zeitraum, bis das Geld abgebucht werden muss, denn mich selbst beim Verkäufer zu melden, wenn er mein Konto nicht belastet, wäre zwar ehrlich, aber wenn ich Geld verlieren würde, bekäme ich das auch nicht wieder ;>
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

luelue hat folgendes geschrieben::

Gibt es also keine "Verjährungsfrist" oder einen bestimmten Zeitraum, bis das Geld abgebucht werden muss,


Da es um eine Kaufpreisforderung geht, müßte die allgemeine Verjährungsfrist gelten, also 3 Jahre ab Jahresende.
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