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Flugstornierung --> 20 Stunden Verspätung in die DomRep

 
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sunasteroid
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 14:26    Titel: Flugstornierung --> 20 Stunden Verspätung in die DomRep Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen und schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.

Ich habe eine Pauschalreise in die DomRep gebucht.

Ich sollte von Hannover mit KLM nach Amsterdam und von dort aus mit Martinair in die Punta Cana.

Am Flughafen in Hannover angekommen, stellte ich fest, dass die Maschine nach Amsterdam gestrichen wurde und ich bekam nach Stundenlanger Warterei am KLM Schalter die einzige Alternative:
6 Stunden warten am Flughafen Hannover, dann nach Frankfurt und von dort nach Düsseldorf, dort übernachten und am nächsten Morgen in die Punta Cana!
Insgesamt kam ich 20 Stunden später in der DomRep an!

KLM hat mir und meiner Begleitung lediglich je einen 50€ Gutschein für eine Preisminderung bei unserem nächsten Flug mit KLM gegeben!

Ansonsten mussten wir die Übernachtung in Düsseldorf inkl. Frühstück 95€ pro Person selber bezahlen und auch für die Verpflegung am Tag zuvor gab es nichts!

Nun meine Frage:
Haben wir irgendeinen Anspruch die Hotelkosten zurück zu bekommen und sonst wie eine Entschädigung zu erhalten?

Wenn Ja wie müssen wir vorgehen, lediglich einen Brief schreiben oder zur Verbraucherzentrale gehen?

Noch einmal vielen Dank für eure Hilfe.
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Pauschalreisen stellen Flugausfälle wie in diesem Fall und die damit zusammen hängenden Verspätungen einen Reisemangel dar.

Man muss binnen einem Monat nach Reiseende dem Reiseveranstalter schriftlich seine Forderungen übermitteln. Ich bin der Meinung, dass dazu auch die zusätzlichen Nächtigungskosten fallen.

Die Verspätung als solches wäre etwa 5 bis 10 % vom anteiligen Reisepreis pro Tag zu bewerten. Wobei es aber noch davon abhängt, ob die ursprünglich geplante Landung nicht von vorne herein am Tag 2 der Reise gewesen wäre - nur eben jetzt später.

In einem Urteil bei 21 Stunden Verspätung über den Atlantik sind 5 % zugesprochen worden.

Gruß
Peter
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sunasteroid
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Hilfe, wie sieht es denn mit den 600€ aus?
Folgende Quelle: http://www.elhierrobranchen.de/1000003/1000001/0/5505/article.html
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, das ist ein Streitpunkt. Die EU Verordnung sagt:

Bei Annullierung eines Fluges steht einem die Entschädigung zu.
Bei Verspätung aber nicht.

Nun wird "Annullierung" definiert in nicht Durchführung des Fluges auf dem man gebucht war.

Man hat aber ja den Passagier befördert - nur "verspätet"...

Versteift man sich auf "Annullierung des gebuchten Fluges" --> richtig
Versteift sich die Fluglinie auf "Verlegung des ursprünglich gebuchten Fluges auf andere mit Verspätung" --> wahrscheinlich auch richtig

Hier werden erst Gerichte entscheiden. Wobei aber bereits folgendes klar ist: entweder Entschädigung nach dem Pauschalreiserecht oder nach der Fluggastentschädigungsverordnung. Beides geht nicht!

Unter "Annullierung" meint die Verordnung generell die Absage eines Fluges und das damit erst gar nicht Antreten einer Reise. Also wieder nach Hause fahren.

Gruß
Peter
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sunasteroid
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ok dann ersteinmal Danke für die Infos, werde mich später nochmal dazu äussern was dabei heraus gekommen ist!
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