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Verfasst am: 02.09.05, 03:20 Titel: Preisvergleiche und Hinweise auf Firmen von Mitbewerbern
Ich weiß nicht, ob ich das nun ins richtige Forum einstelle, aber ich finde kein Passenderes..
Wenn ich mich nicht irre, sind seit einer Zeit auch Preisvergleche in der Art möglich wie "Firma x verkauft auch, was Firma y anbietet, aber Firma z ist billiger und hat dasselbe".
Nehmen wir nun einmal an, dasß Firma A und Firma B dieselben Produkte fast zum selben Preis anbieten und beide Onlineshops betreiben.
Firma A weist jedoch nicht darauf hin, das beim Versand Versandkosten entstehen. Die Versandkosten sind auf Unterseiten versteckt. Rechtlich anfechtbar und dazu gibt es auch ein Urteil von diesem Jahr.
Firma B möchte nicht klagen. Aber Firma B möchte zum Beispiel klar auf der eigenen Homepage und im eigenen Shop darauf hinweisen, daß ein vermeintlich billigerer Anbieter viel teurer ist, wenn die versandkosten berücksichtigt werden.
Firma A verkauft angeblich so billig wie wir - ist aber nicht, da sind die Versandkosten doppelt bis dreimal so hoch und versteckt.
Kann in so einem Fall Firma A gegen Firma B klagen? Wenn ja, worauf, wenn Firma B nichts anderes tut als auf Tatsachen hinzuweisen, die eigentlich jeder sehen kann, aber nicht jeder Kunde von Firma A sofort auf deren Webseite sieht? _________________ Benutzer_Ohne_Namen
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Meine Antworten sind keine Rechtsauskünfte sondern geben nur Erfahrungen und Meinungen wieder.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.09.05, 13:35 Titel:
Generell sollte so ein Hinweis zulässig sein.
Man sollte allerdings sehr genau auf die Formulierung achten, denn nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form unterliegt den Schranken des UWG. Es wäre etwa IMO die Grenze überschritten, wenn (möglicherweise unrichtigerweise) der Eindruck erweckt wird, der Mitbewerber verschleiere seine Kosten absichtlich.
Es ist ein Unterschied, ob man schreibt "Inklusive Versandkosten sind wir bei Produkt X billiger als Shop B" oder ob man sagt "Shop B täuscht seine Käufer bei den Kosten", wie Sie sicherlich sofort erkennen.
Auch sonst sollte man gewisse Fallstricke beachten. Wenn Shop A etwa schreibt "alle Haushaltsartikel billiger als bei Shop B", bräuchte Shop B nur mit einem Klick seine Preise zu senken und hätte einen schönen UWG-Verstoß - dann hätte Shop A den Ärger, ggfs. nachweisen zu müssen, daß zum Zeitpunkt der Werbungsschaltung die Aussage noch wahr war. Und er müßte wohl auch regelmäßig überprüfen, ob seine Werbeaussage noch der Wahrheit entspricht. Genau deswegen habe ich das auch noch bei keinem Online-Shop gesehen und würde - meine persönliche Meinung - eher davon abraten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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