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Eigentümergemeinschaft auf Teneriffa bestehend im Erdgeschoss aus sechs Wohnungen und zwei Geschäftslokalen.
Eigentümer A hat die letzte Wohnung des Erdgeschosses lt. Kaufvertrag Wohnung Nr. 3 2002 erworben und wurde im Grundbuch auch als Eigentümer der Wohnung 3 eingetragen. Die Wohnungen waren vor Ort an den Wohnungseingangstüren gegen den Uhrzeigersinn nummeriert, die Wohnung von Eigentümer A hatte die Nr. 3.
2004 stellt sich heraus, dass die Certification de Habidabilidad fehlt.
Ein Architekt nimmt den Bestand auf und es stellt sich heraus, dass die Wohnungen gemäß der Declaracion de obra nueva y division horizontal im Erdgeschoss nicht gegen den Uhrzeigersinn nummeriert sind sondern im Uhrzeigersinn und der Eigentümer A
( Eigentümer der Wohnung 3 ) im Besitz der Wohnung 4 ist.
Die im Eigentum des Eigentümers A befindliche Wohnung 3 wurde von der Eigentümerin B ca. 1998 in Besitz genommen und der Eigentümerin B als Wohnung 4 verkauft.
Auch diese Eigentümerin ist gemäß Kaufvertrag als Eigentümerin der Wohnung 4 im Grundbuch eingetragen.
Die Wohnung 4 wurde zwischenzeitlich baulich mit einem Geschäftslokal zusammen-gelegt und umfangreich umgebaut, sodass ein Wohnungstausch nicht mehr möglich ist.
Alle anderen Wohnungen sind entsprechend der Declaracion de obra nueva y division horizontal im Uhrzeigersinn verkauft und übergeben.
Beide Eigentümer A + B sind sich nach vorangegangener Einholung von Rechtsrat einig, dass sie eine Escritura de Recification / Subsanacion beurkunden wollen.
Leider ist der Bauherr und Verkäufer beider Wohnungen ( Deutscher wie alle Beteiligten ) nicht bereit bei der Erklärung des Irrtums mitzuwirken.
Eigentümer A ist nun der Meinung, dass eine Escritura de Recification / Subsanacion beider Parteien ausreicht um eine grunderwerbsteuerfreie Korrektur des Grundbuchs zu erlangen.
Eigentümer B ist der Meinung, dass schon in der Escritura de Recification / Subsanacion Zeugen für den Irrtum benannt werden müssen um eine grunderwerbsteuerfreie Korrektur zu erlangen.
Frage: Wie kann eine grunderwerbsteuerfreie Berichtigung der Grundbücher vollzogen werden.
ich empfehle Ihnen den Gang zum Anwalt. Warum kann derjeniege, bei dem Sie schonmal "Rechtsrat" eingeholt haben, Ihre detaillierte Frage nicht beantworten?
Gruß _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
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