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Mieterin geht zuweit!!

 
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sunnykh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 16:52    Titel: Mieterin geht zuweit!! Antworten mit Zitat

Hallo

Folgendes: Meine Schwiegereltern haben ein großes Haus in dem 3 Wohnungen sind. Wir wohnen ganz oben, in der Mitte meine Schwiegerelten und unten wurd an ein junges Paar vermietet. 3ZKB für nur 250,- Nun fängt die Mieterin an richitg derbe Gerüchte über meine Schwiegereltern zu verbreiten. Das geht schon richtig tief unter die Gürtellinie. Natürlich könnten wir sie wg Verleugnung anzeigen, aber wir wollen einfach nur unsere Ruhe. Kann man in dem Fall die Kündigungsfrist verkürzen, oder muss man ich glaub es waren 3Mon einhalten. Weil, das geht echt zu weit.
Bitte um Antwort...


sunnykh
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem 3-Familien-Haus haben Sie keine erleichterte Kündigung. Um ordentlich zu kündigen brauchen Sie ein berechtigtes Interesse. Das geht aber aus Ihrem Posting nicht hervor.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Bei einem 3-Familien-Haus haben Sie keine erleichterte Kündigung. Um ordentlich zu kündigen brauchen Sie ein berechtigtes Interesse. Das geht aber aus Ihrem Posting nicht hervor.


Nicht grundsätzlich. Unter ganz engen Voraussetzungen gibt es auch bei 3 Familienhäusern die Möglichkeit der erleichterten Kündigung. Aber meistens dürften diese Voraussetzungen nicht vorliegen.

Diese Änderungen wurden mit dem 4. Mietrechtsmodernisierungsgesetz eingefügt.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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clarissa1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 21:19    Titel: Re: Mieterin geht zuweit!! Antworten mit Zitat

"3ZKB für nur 250,-" und sich dann auch noch sowas erlauben.
NeNe Mr. Green
Das geht zu weit.

Haben sie die schon mal zur Rede "gestellt"? Vielleicht gibt es doch einen Grund, oftmals geschehen Dinge im Hintergund, die man sich nieeee vorstellen konnte.

Clary
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann sich ja auf viele Arten gegen dreiste Mieter wehren:
Schon mal über die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete nachgedacht?
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
... Unter ganz engen Voraussetzungen gibt es auch bei 3 Familienhäusern die Möglichkeit der erleichterten Kündigung. Aber meistens dürften diese Voraussetzungen nicht vorliegen.

Diese Änderungen wurden mit dem 4. Mietrechtsmodernisierungsgesetz eingefügt.


Wo ? Frage Frage Geschockt

Nebelhörnchen hat folgendes geschrieben::
Man kann sich ja auf viele Arten gegen dreiste Mieter wehren:
Schon mal über die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete nachgedacht?

Bei einer Kappungsgrenze von 20%, also 50 Euro, dürfte die das kaum jucken.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Christoph hat folgendes geschrieben::
... Unter ganz engen Voraussetzungen gibt es auch bei 3 Familienhäusern die Möglichkeit der erleichterten Kündigung. Aber meistens dürften diese Voraussetzungen nicht vorliegen.

Diese Änderungen wurden mit dem 4. Mietrechtsmodernisierungsgesetz eingefügt.


Wo ? Frage Frage Geschockt



Im BGB. Winken
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