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ich habe einen Computerservice und einem Angestellten ist kürzlich ein Mißgeschick passiert. Im Rahmen seines Serviceeinsatzes beim Kunden hat er versehentlich einen Computer vom Netz getrennt, welcher noch in "standby" lief. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass auf genau diesem Rechner ein Angebot offen stand, an welchem der Kunde schon drei Tage gearbeitet hat (ohne je zu speichern oder den Rechner herunterzufahren). Da bei uns eigentlich sehr vorsichtig gearbeitet wird, hatte ich so einen Fall in 15 Jahren noch nicht.
Na, jedenfalls - das Angebot ist weg, und angeblich hätte der Rechner jetzt weitere Störungen, die er vorher nicht gehabt haben soll.
Könnten Schadenersatzforderungen (entgangene Gewinne, da Angebotsfrist abgelaufen; Wiederherstellungskosten o.ä) auf mich zukommen? Wie weit könnte es der Auftraggeber treiben (da der Schaden ja nicht wirklich bezifferbar ist) oder trifft ihn eine erhebliche Mithaftung durch unterlassene Datensicherung (ein Stromausfall hätte die gleiche Wirkung gehabt)?
Ein Reiseunternehmen hatte eine Firma aus Bochum mit Arbeiten an ihrer Computeranlage beauftragt. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von rund 14.000,00 €. Die Computerfirma erhielt anschließend den Auftrag, einer Fehlermeldung nachzugehen. Bei der Vorbereitung der Arbeiten kam es zum Absturz des Servers mit Datenverlust. Für die Beseitigung dieses Schadens entstanden Kosten von ebenfalls nahezu 14.000,00 €. Mit diesen Kosten wollte die Auftraggeberin gegenüber der Rechnung der Computerfirma aufrechnen.
Dies hat ihr das Oberlandesgericht verwehrt. Es hat eine Pflichtverletzung der Computerfirma nicht feststellen können. Außerdem scheitere ein Schadensersatzanspruch
an einem überwiegenden Mitverschulden der Auftraggeberin. Diese habe nämlich nicht für eine zuverlässige Sicherungsroutine gesorgt. Im gewerblichen Anwenderbereich sei es selbstverständlich, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Sicherung erfolge. Vor einem objektiv datengefährdenden Eingriff muss sich der Auftragnehmer zwar danach erkundigen und gegebenenfalls darüber vergewissern, ob die vom Anwender vorgenommene Datensicherung dem aktuellen Stand entspreche. Zusätzliche Überprüfungspflichten bestünden jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorlägen, dass die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei oder das Sicherungssystem nicht funktioniere. Dass die Datensicherungsroutine hier völlig unzulänglich gewesen sei, habe der Mitarbeiter der Computerfirma nicht erkennen können. Die Sicherung hätte täglich erfolgen müssen, die Vollsicherung mindestens einmal wöchentlich. Bei der Auftraggeberin sei nicht einmal eine monatliche Komplettsicherung erfolgt. Unter diesen Voraussetzungen habe sich die Auftraggeberin den Schaden allein zuzurechnen, selbst wenn der Computerfirma eine Pflichtverletzung
Ich denke, dass dieses Urteil nicht unbedingt einschlägig für den vorliegenden Fall ist. Ein Service-Techniker sollte sich vor dem Beginn seiner Tätigkeit vergewissern, ob der zu wartende Computer ein- oder ausgeschaltet ist. Offenbar begann der Techniker hier ohne Rücksprache mit dem Kunden mit den wartungsarbeiten. Sonst wäre das Missgeschick wohl nicht passiert, oder ? Möglicherweise muss sich der Kunde aber ein Mitverschulden anrechnen lassen. Wer arbeitet denn drei tage an einem Angebot, ohne es abzuspeichern ? Das klingt wenig glaubwürdig.
Ein Service-Techniker sollte sich vor dem Beginn seiner Tätigkeit vergewissern, ob der zu wartende Computer ein- oder ausgeschaltet ist.
Stimmt, da gebe ich Dir recht.
Allerdings halte ich das Mitverschulden des "Nichtsichernden" für so hoch, dass ich der Sache recht gelassen entgegensehen würde. Wer einen Servicetechniker ruft, sollte ja gerade vorher seine Daten sichern, da ja immer die Gefahr besteht, dass das beim Rumhantieren etwas schiefgeht. Daher halte ich es für eine Pflicht, soweit wie möglich zu sichern. Wenn dann der Techniker Fehler macht, muss er natürlich für dadurch entstandene Fehler am PC und wohl auch für die Kosten einer Softwareneuinstallation aufkommen - aber für den Datenverlust sehe ich das weniger.
> Offenbar begann der Techniker hier ohne Rücksprache mit dem Kunden mit den
> wartungsarbeiten. Sonst wäre das Missgeschick wohl nicht passiert, oder ?
Nicht ganz so war es. Der Rechner, den der Techniker "abgewürgt" hat, war gar nicht das Objekt der eigentlichen Reparatur. Er wurde lediglich vom Netz genommen, um den eigentlich defekten PC an einem anderen Monitor zu testen. Schön blöd von meinem Techniker, aber es ist nun mal passiert .
> Möglicherweise muss sich der Kunde aber ein Mitverschulden anrechnen lassen. Wer
> arbeitet denn drei tage an einem Angebot, ohne es abzuspeichern ? Das klingt wenig
> glaubwürdig...
... ist aber wahr. Habe sowas in meiner fast 20-jährigen EDV-Laufbahn vorher auch noch nicht erlebt.
Auf jeden Fall vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mich indes mit dem Kunden gütlich geeinigt, die verlorenen Daten wurden inzwischen in mühevoller Kleinarbeit wieder eingehackt. Es ist also noch mal gut gegangen.
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