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Verfasst am: 03.09.05, 16:52 Titel: Mieterin geht zuweit!!
Hallo
Folgendes: Meine Schwiegereltern haben ein großes Haus in dem 3 Wohnungen sind. Wir wohnen ganz oben, in der Mitte meine Schwiegerelten und unten wurd an ein junges Paar vermietet. 3ZKB für nur 250,- Nun fängt die Mieterin an richitg derbe Gerüchte über meine Schwiegereltern zu verbreiten. Das geht schon richtig tief unter die Gürtellinie. Natürlich könnten wir sie wg Verleugnung anzeigen, aber wir wollen einfach nur unsere Ruhe. Kann man in dem Fall die Kündigungsfrist verkürzen, oder muss man ich glaub es waren 3Mon einhalten. Weil, das geht echt zu weit.
Bitte um Antwort...
Bei einem 3-Familien-Haus haben Sie keine erleichterte Kündigung. Um ordentlich zu kündigen brauchen Sie ein berechtigtes Interesse. Das geht aber aus Ihrem Posting nicht hervor. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Bei einem 3-Familien-Haus haben Sie keine erleichterte Kündigung. Um ordentlich zu kündigen brauchen Sie ein berechtigtes Interesse. Das geht aber aus Ihrem Posting nicht hervor.
Nicht grundsätzlich. Unter ganz engen Voraussetzungen gibt es auch bei 3 Familienhäusern die Möglichkeit der erleichterten Kündigung. Aber meistens dürften diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Diese Änderungen wurden mit dem 4. Mietrechtsmodernisierungsgesetz eingefügt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Verfasst am: 03.09.05, 21:19 Titel: Re: Mieterin geht zuweit!!
"3ZKB für nur 250,-" und sich dann auch noch sowas erlauben.
NeNe
Das geht zu weit.
Haben sie die schon mal zur Rede "gestellt"? Vielleicht gibt es doch einen Grund, oftmals geschehen Dinge im Hintergund, die man sich nieeee vorstellen konnte.
Man kann sich ja auf viele Arten gegen dreiste Mieter wehren:
Schon mal über die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete nachgedacht?
... Unter ganz engen Voraussetzungen gibt es auch bei 3 Familienhäusern die Möglichkeit der erleichterten Kündigung. Aber meistens dürften diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Diese Änderungen wurden mit dem 4. Mietrechtsmodernisierungsgesetz eingefügt.
Wo ?
Nebelhörnchen hat folgendes geschrieben::
Man kann sich ja auf viele Arten gegen dreiste Mieter wehren:
Schon mal über die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete nachgedacht?
Bei einer Kappungsgrenze von 20%, also 50 Euro, dürfte die das kaum jucken.
... Unter ganz engen Voraussetzungen gibt es auch bei 3 Familienhäusern die Möglichkeit der erleichterten Kündigung. Aber meistens dürften diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Diese Änderungen wurden mit dem 4. Mietrechtsmodernisierungsgesetz eingefügt.
Wo ?
Im BGB. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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