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Trennung eheähnliche Gemeinschaft - Beide im Mietvertrag

 
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jennefer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 21:20    Titel: Trennung eheähnliche Gemeinschaft - Beide im Mietvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

Nehmen wir mal an: A wollte sich von B trennen hat es allerdings nicht gemacht, da B angeboten hat das Problem, weshalb sich A trennen wollte, in den Griff zu bekommen und hat dann zur Sicherheit für A folgendes unterschrieben, falls es in der Zukunft doch zur Trennung kommen sollte:

Hiermit erklärt B, dass bei einer Trennung von A, A die alleinige Mieterin der derzeitig angemieteten Wohnung wird.

Jetzt ist es endgültig und A will sich von B trennen.

Wenn A nun dieses Schreiben bei dem Vermieter vorlegen würde, kann dies dann als austretung aus dem Mietvertrag bzw. Kündigung des Mietvertrags angesehen werden?

Gruß
jennefer

Gruß
jennefer
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 06:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
Wenn beide Mieter sind, können auch nur beide gemeinsam kündigen.
Sie können allerdings mit dem Vermieter reden, vielleicht ist er ja einverstanden. Wenn nicht, dann müssen Sie entweder gemeinsam kündigen oder gemeinsam Mieter bleiben.
B kann natürlich ausziehen, bleibt aber bis zum Ende des Mietverhältnisses in der vollen Haftung für Miete usw.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 07:20    Titel: Re: Trennung eheähnliche Gemeinschaft - Beide im Mietvertrag Antworten mit Zitat

jennefer hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Nehmen wir mal an: A wollte sich von B trennen hat es allerdings nicht gemacht, da B angeboten hat das Problem, weshalb sich A trennen wollte, in den Griff zu bekommen und hat dann zur Sicherheit für A folgendes unterschrieben, falls es in der Zukunft doch zur Trennung kommen sollte:

Hiermit erklärt B, dass bei einer Trennung von A, A die alleinige Mieterin der derzeitig angemieteten Wohnung wird.

Jetzt ist es endgültig und A will sich von B trennen.

Wenn A nun dieses Schreiben bei dem Vermieter vorlegen würde, kann dies dann als austretung aus dem Mietvertrag bzw. Kündigung des Mietvertrags angesehen werden?

Gruß
jennefer

Gruß
jennefer


Nehmen wir mal an, dies wäre ein Forum zum Thema Mietrecht und es würde sich hier kaum jemand ernsthaft für Beziehungsfragen interessieren. Was bleibt dann noch übrig? In Kurzform ein Einzeiler mit dem Inhalt: ein Mieter möchte aus einem gemeinsamen Mietverhältnis ausscheiden. DasThema wurde von Yvonne eigentlich vollständig und zutreffend abgehandelt.
Dieses Thema wurde hier im Forum bereits wasweißichwievielemale abgehandelt. Mir wird wohl auf ewig unverständlich bleiben, wie man ohne sich je Gedanken über diese Dinge gemacht zu haben gemeinsam Verträge abschließen kann.
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jennefer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mir ist schon klar das beideseiten den Mietvertrag küngigen müssen. In disem Fall will B die Wohnung nicht kündigen. Und A will nur kündigen wenn B auch kündigt. Es wäre kein Probelm mit der Vermieterin, allerdings braucht die Vermieterin eine Kündigung von B. Und deshalb war meine eigentliche Frage ob dies was B unterschrieben hat als Kündigung anzusehen ist.

Hiermit erklärt B, dass bei einer Trennung von A, A die alleinige Mieterin der derzeitig angemieteten Wohnung wird.

Danke
Gruß
jennefer
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Eine gewisse Form sollte die Kündigung schon haben. Ich Glaube kaum, daß sich der Vermieter wegen der Beziehungskriese Gedanken macht.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

A und B haben eine interne Abmachung getroffen. Wenn der Vermieter es ablehnt, den bestehenden Mietervertrag allein mit A fortzusetzen, ist die interne Abmachung für A nutzlos.

Möglich wäre evtl., dass A und B den Mietvertrag gemeinsam kündigen und der VM mit A einen neuen Mietvertrag abschließt, bei dem sich allerdings die Konditionen ändern dürften.

Gruß, Jade
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BlackSheep
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

jennefer hat folgendes geschrieben::
Und A will nur kündigen wenn B auch kündigt.


Warum denn? Sind die zwei mittlerweile so zerstritten? Oder will A B ans Bein pinkeln?

Ich frage nur, weil ich nicht einsehen würde, wenn A eh auszieht, warum er (oder sie) dann nicht alleine kündigen will.

Da scheint das Problem zu liegen. Und wenn das nicht gelöst wird, kann man rechtlich glaube ich gar nichts machen. Dann müssen beide raus.

Eine Idee vielleicht noch (etwas fies A gegenüber):
B geht heimlich zur Vermieterin und erklärt alles. Dann gibt er A gegenüber vor, auch kündigen zu wollen, beide kündigen und B geht einen Tag später wieder hin und unterschreibt einen neuen Vertrag. Dann müsste nur noch A aus der Bude.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

#blacksheep

Was soll daran denn fies sein ?

Beide Mieter müssen kündigen. Das ist unstrittig.

Nun können sich beide Mieter (jeder für sich) wieder beim VM um die Wohnung bewerben. Der VM kann beide ablehnen oder an einen von beiden vermieten. Vorrecht hat keiner von beiden. Denn die Entscheidung trifft dann der VM.

Freiwillig muß der VM keinen Mieter aus dem Vertrag entlassen, denn dadurch geht ihm ein Schuldner abhanden, wenn es zu Rückständen aus dem Vertrag kommt.
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
#blacksheep

Was soll daran denn fies sein ?


Ich hatte den Eindruck, als sind die beiden sich nicht mehr ganz grün und der eine will den anderen reinlegen.
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jennefer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

A hatte letztes Jahr im Oktober vom selben VM eine andere Wohnung bekommen, die A aber abgelehnt hatte, da B A überredet hat es noch mal zu versuchen. Der VM hat damals schon rumüberlegt wie man es machen könnte, dass B die Wohnung verlassen muss. Den bei den Probelemen handelt es sich auch um öftere Handgreiflichkeiten und ein großes Alkoholproblem von B.

Also der Vermieterin ist es, denke ich mal, lieber wenn A in der Wohnung bleibt.

Da aber B nun das was er damals unterschrieben hat doch nicht einhalten will und aber A die Wohnung genauso wenig verlassen will, aufgrund was vor einem Jahr war, wollte ich einfach mal fragen, ob daraufhin der VM dieses Schreiben als Kündigung seiten B´s ansehen darf, aus rechtlicher Sicht.

Gruß
jennefer
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung nur von B ist streng genommen nicht rechtswirksam, da sowohl A und B Mieter sind und deshalb auch nur beide kündigen können.

Jedoch kann der VM mit dem B eine Vereinbarung abschließen, nach der der B aus dem Vertrag austritt. Also sowas wie einen Mietaufhebungsvertrag.

Will denn überhaupt raus ?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vereinbarung von B und dem VM bedarf aber auch der Zustimmung von A. Eine solche Vereinbarung ist normalerweise immer möglich wenn sich alle beteiligten Parteien , in dem Fall A, B und VM, sich einigen können und diese dann akzeptieren.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Völlig korrekt, deswegen verstehe ich auch nicht dieses ganze rumgehökere.

Die Mieter A , B und der VM schließen eine Vereinbarung, nachdem der Mieter B aus dem Mietverhältnis entlassen wird. Alle unterschreiben und gut ist.

Die Konsequenzen:

Mieter B zieht aus.
Dem Vermieter geht ein Schuldner verloren.
Mieter A muß nun für alles selber gerade stehen, da Mieter B aus der Haftung raus ist.

Ist doch eigentlich ganz einfach.
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