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gleich mehrere fragen

 
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cascabel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 21:56    Titel: gleich mehrere fragen Antworten mit Zitat

hallo,

ich hoffe uns kann jemand helfen Frage

ERSTENS:
wir haben im februar 04 eine dhh bezogen. es ist ein vorhandener altbau, mit angebautem neuteil.
am altbau sollte im letzten jahr schon die fassade neu gemacht werden, aber bis heute ist nichts passiert.
wir sind nun recht ruhige mieter und haben immer die klappe gehalten.
nun haben wir vor kurzem gefragt, wann denn die fassade nun endlich mal gemacht wird. was bekommen wir zur antwort? sobald der garten fertig ist- wir haben damals mündlich vereinbart den garten selbst anzulegen und dieser ist auch fertig- auch wenn es zugegebener maßen ewig gedauert hat.
aber erstens mal ist das ja nun völlig unlogisch, ERST den garten zu machen und dann die fassade; und zweitens was können wir in die wege leiten, damit ENDLICH die fassade mal fertig wird? wir haben keine lust mehr da ständig hinterher zu rennen.
und wer kommt auf, wenn der garten schaden nimmt?
wir wollen aber auch nicht gleich mit einem schreiben vom anwalt ins haus fallen, weil wir auch "angst" haben dann gekündigt zu werden.

ZWEITENS:
wie schon erwähnt haben wir den garten selbst angelegt- was eine menge arbeit war und und schon viel geld gekostet hat und die kosten sich auch noch erhöhen.
angenommen wir ziehen irgendwann aus- können wir dann kosten zurückfordern, oder geht "unser" garten, damit automatisch in sein eigentum über? er hat nicht einen cent davon bezahlt.

DRITTENS:
im bad fallen, wegen vibrationen der waschmaschine teilweise die fugen aus den fliesen, weil keine flexible fugenmasse verwendet wurde, wir haben aber holzboden (gefliest)
muss das jetzt der vermieter in ordnung bringen oder gehört das zu schönheitsreparaturen?
meiner meinung nach muss der vm sich darum kümmern, denn das ist doch eindeutig pfusch am bau. das fugen und fliesen wurde übrigens in eigenarbeit vom vm gemacht.

VIERTENS:
vor einzug sind uns verschiedene einbaumaßnahmen versprochen worden (duschtür und ein schrank vor sicherungskasten, wasseruhr ect) auch da ist bisher noch nichts passiert.
was können wir da machen? könnten wir dem vm einen fristgerechten termin setzen und bei nichterfüllung einen tischler kommen lassen? (für den schrank)

mal abgesehen davon hat er im mietvertrag mit termin 7/04 verschiedene erdarbeiten und die aufstellung eines carports zugesagt, das carport war dann doch "schon" anfang 12/04 fertig und die erdarbeiten dauerten sogar bis 06/05 an. -auch da haben wir die ganzen monate über schön "die füße still gehalten" und kaum ein wort darüber verloren.

momentan kommt es uns wirklich so vor, dass wir nur dazu da sind um schön pünktlich die miete zu zahlen Böse

sorry, so viele fragen auf einmal Geschockt

beste grüße cascabel
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Sie wegen der versprochenen Arbeiten (Fassade, Einbauten) nichts Schriftliches haben, sieht es schlecht aus. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet. Wenn ihn dann plötzlich sein Gedächtnis im Stich lässt, steht sein Wort gegen das Ihre.

Bei einem gemieteten Haus ist der Garten automatisch mitvermietet. Der VM kann dem Mieter nicht vorschreiben, wann dieser welche Gartenarbeiten zu verrichten hat und wie der Garten anzulegen ist. Der Mieter kann auch einen "Naturgarten" anlegen. Bei Auszug kann der Mieter das, wa er gepflanzt hat, mitnehmen.

Wegen der Fliesenverfugung dem VM schriftlich Mitteilung machen und um Reparatur nachsuchen. Das fällt nicht unter Schönheitsreparaturen.

Wenn der Mieter einen Handwerker beauftragt, einen Schrank vor den Sicherungskasten anzufertigen., wird er vermutlich den Handwerker und den Schrank auch bezahlen müssen, sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Gruß, Jade
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cascabel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Jade hat folgendes geschrieben::
Bei Auszug kann der Mieter das, wa er gepflanzt hat, mitnehmen.

Gruß, Jade


danke- das hat schon mal sehr weiter geholfen.
nun geht es bei dem garten leider nicht nur um planzen, sondern auch um rasenkantensteine, lamellenzaun, pflanzringe aus denen eine "mauer" entstand (das sind diese roten oder grauen halbrunden steine die man bepflanzen kann)

diese sachen lassen sich ja nicht einfach ausgraben.
könnten wir- rein theoretisch- den garten so hinterlassen wie wir ihn vorgefunden haben?
oder muss der vm uns dann- zumindest teilweise- die kosten erstatten?
wir haben nicht vor auszuziehen- aber es wäre gut zu wissen.

beste grüße cascabel
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM kann sogar den Rückbau des Gartens in den ursprünglichen Zustand verlangen, das heisst das Sie dann alles entfernen müssen was da ist damit der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
Es kommt also drauf an was mit dem VM diesbezüglich vereinbart wurde und was er bei einem Auszug will. Wenn der VM kein Geld dafür geben will und die Sachen auch nicht übernehmen will, müssen Sie diese entfernen. Ausser es wurde vereinbart das der VM auf sein Rückbauanspruch verzichtet. Einen Anspruch auf Bezahlung haben Sie nur wenn dieses vereinbart wurde.
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