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Verfasst am: 05.09.05, 09:32 Titel: Stellungnahme zu Prozesskosten Übernahme bei Internet Kauf
Hallo Forengemeinde,
stellt euch bitte folgende Situation vor:
Verkäufer (V) verkauft über ein Auktionshaus (E) ein PKW mit einigen aufgelisteten Mängeln von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und gibt für Rückfragen seine Telefonnummer an. Käufer (K) kauft dieses Fahrzeug per Sofort Kauf, erst nach dem Kauf meldet sich die Mutter von K und fragt nach Mängeln. V erklärt ihr die Ihm bekannten Mängel, K bittet V das Fahrzeug beim TÜV vorzuführen....V geht drauf ein erklärt aber K das er die Kosten dafür tragen muss und auch bei negativem Ausgang nicht zurück bekommt. Der PKW fällte bei TÜV durch und die Mutter vom K möchte den Betrag zurück. V erklärt ihr das er auch noch die Einstellgebühr zu zahlen hat...und schlägt nach vielem hin und her eine Einigung mit dem eigentlichem K vor (also nicht der Mutter vor) so halbe halbe.
Danach beantragt er bei dem Auktionshaus eine Gutschrift welche er auch bekommt und nichts mehr von K hört.
2 Jahre später bekommt er vom Amtsgericht eine bitte um Stellungnahme über Prozesskostenbeihilfe von den Anwälten von K. V hat seid fast zwei Jahren nichts mehr von K gehört und wurde auch nie in Verzug gesetzt, der Anwalt behauptet aber V sei in Verzug und klagt das ohne vorher sich an V zuwenden gerichtlich ein.
V war nie in Verzug oder? Womit muss V rechnen? Wie geht der Fall aus? V hat ja eine Einigung angeboten zu der nie Stellung bezogen wurde?
Tilo, im Apothekenrecht schaut bestimmt kein Schwein nach deiner Frage. Das ist vielleicht Verbraucherrecht oder wenn übers Internet, dann Onlinerecht, aber mit ner Apotheke scheint das ganze ja nun echt nichts zu tun zu haben. Oder?
nur aus Langeweile mal rumgesachaut und durch Zufall entdeckt...aber mit sowas musste bei den anderen freaks, die zum Teil nur in ihr Forum schauen nicht rechnen.
Aber du hast recht. Ich werd mich in Zukunft nicht mehr um um etwas kümmern, was mich nichts angeht (dacht nur, dass du vielleicht auch mal ne Antwort willst...was solls...)
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