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Person A vermietet eine Wohnung an Person B und vereinbart die Zahlung der Kaution in 3 Monatsraten. Person B hat in 3 Monaten keine Kaution bezahlt. Welche Möglichkeiten hat Person A nun an die Kaution zu kommen, beziehungsweise kann hier fristlos gekündigt werden, wie bei Mietrückständen?
Interessant. Bei Immobilienscout24 habe ich folgende Aussage gefunden:
Zitat:
Erfüllt der Mieter die Leistung der Sicherheit nicht, kann der Vermieter auf Erfüllung klagen bzw. den Anspruch durch gerichtlichen Mahnbescheid geltend zu machen. Zur fristlosen Kündigung ist der Vermieter von Wohnraum grundsätzlich nicht berechtigt, da allein die Nichtzahlung der Kaution für den Vermieter nicht zu einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses führt. Dagegen rechtfertigt bei gewerblichen Mietverhältnissen die Nichtzahlung der Kaution jedenfalls dann eine fristlose Kündigung, wenn die Zahlung mehrfach angemahnt wurde.
Nach §543 Abs. 3 BGB schon, da die nicht bezahlte Kaution die Verletzung der Pflicht aus dem MV darstellt, die vor der Kündigung der schriftl. Abmahnung mit erneuter Fristsetzung bedarf. Da bereits in 3 Raten gezahlt werden sollte, ist m.E. eine erneute Frist nicht nötig.
(3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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