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maximale Anzahlung und Restzahlung

 
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smartcore
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 26
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 08:21    Titel: maximale Anzahlung und Restzahlung Antworten mit Zitat

HAllo, ich habe mal eine Frage. Wenn man eine Reise in Deutschland bucht, die von einem französischen Veranstalter durchgeführt wird, bekommt man dort auch eine sicherungsschein und wie hoch ist die Maximale Anzhalung, die geleistet werden sollte.
HAbe in meinem Fall folgendes Problem. Habe eine Reise über einen Vermittler, welcher das so nebenbei macht, eine Reiswe gebucht. Erst sollte ich 20 Prozent an ihn anzahlen und den Rest dann vor Ort. kurz vor der Reise bekommen ich dann einen Anruf, ich sollte den Rest auch vorab an ihn überweisen. Das kann doch nicht so richtig sein, oder??? Bin ein bißchen verunsichert. Vor allem, wenn das dann schief geht. Gegen wen muss ich dann vorgehen. Gegen den Veranstalöter, oder den Vermittler. Der Veranstalter sitzt in Frankreich und bis ich da dann wieder zu meinem Geld komme...
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Veranstalter seinen Hauptsitz in einem EU Land hat, so gelten im Grunde die EU-Richtlinien für Pauschalreisen sowie die Insolvenzabsicherungspflicht (IVP). Diese IVP muss jedoch von jedem Land in eigenes Recht übernommen werden und kann in jedem Land anders geregelt sein.

Bucht man in einem deutschen Reisebüro, das als Vermittler eines Veranstalters mit Sitz in einem anderen EU-Land auftritt, so muss das vermittelnde Büro den Kunden nur informieren, ob oder nicht der Veranstalter versichtert ist. Sicherungsschein muss keiner ausgegeben werden.

Die Zahlungsbedingungen müssen spätestens bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Eine Anzahlung von 20 Prozent und die Restzahlung vor Abreise gegen Aushändigung eines Gutscheins, der den Inhaber zur Inanspruchnahme der Leistung berechtigt, wären erlaubt.

Sollten Reisemängel auftreten, muss man sich immer an den Veranstalter wenden. Wobei man beachten muss, dass andere EU-Veranstalter auch andere Fristen haben könnten.

Gibt es einen Buchungsschein und Buchungsunterlagen? Was steht dort drin?

Möglicherweise könnte es auch zur Kollision von deutschem (Vermittler-) Recht und ausländischem (Veranstalter-) Recht kommen.

Gruß
Peter
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