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Kündigung V ersicherung

 
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Sandi
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.04, 21:45    Titel: Kündigung V ersicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn man vergessen hat seine Versicherung z.B. Rechtsschutz oder Haftpflicht rechtzeitig zu kündigen (3 Monate Kündigungsfrist), gibt es dann noch ein Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen oder ihn wenigstens zu verkürzen, wenn die Laufzeit 5 Jahre sind.

Grüssle
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 17:01    Titel: Re: Kündigung V ersicherung Antworten mit Zitat

Der Vertrag verlängert sich nicht um weitere fünf Jahre, sondern jeweils um ein weiteres Jahr. Sie können also jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.

Sandi hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn man vergessen hat seine Versicherung z.B. Rechtsschutz oder Haftpflicht rechtzeitig zu kündigen (3 Monate Kündigungsfrist), gibt es dann noch ein Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen oder ihn wenigstens zu verkürzen, wenn die Laufzeit 5 Jahre sind.

Grüssle
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Sandi
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank

noch ´ne Frage: wo ist den das mit dem 1 Jahr geregelt, im Versicherungsschein habe ich nichts dazu gefunden.

Grüssle
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

steht in den bedingungen. im versicherungschein stehen i.d.r. nur die sachen zum versicherten risiko, die vertragsgrundlagen etc. finden sie dann in den zugehörigen bedinungen.

ist im übrigen aber immer so, dass sich der vertrag nach ablauf der z.b. 5 jahre nur um ein jahr verlängert. es sei denn, sie haben nen eifrigen vertreter, der wird ihnen pünktlich eine ganz wichtige vertragsänderung vorlegen, die sie unterschreiben und damit nochmal um 5 jahre verlängern Winken
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