Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.10.04, 21:45 Titel: Kündigung V ersicherung
Hallo,
wenn man vergessen hat seine Versicherung z.B. Rechtsschutz oder Haftpflicht rechtzeitig zu kündigen (3 Monate Kündigungsfrist), gibt es dann noch ein Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen oder ihn wenigstens zu verkürzen, wenn die Laufzeit 5 Jahre sind.
Verfasst am: 24.10.04, 17:01 Titel: Re: Kündigung V ersicherung
Der Vertrag verlängert sich nicht um weitere fünf Jahre, sondern jeweils um ein weiteres Jahr. Sie können also jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.
Sandi hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn man vergessen hat seine Versicherung z.B. Rechtsschutz oder Haftpflicht rechtzeitig zu kündigen (3 Monate Kündigungsfrist), gibt es dann noch ein Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen oder ihn wenigstens zu verkürzen, wenn die Laufzeit 5 Jahre sind.
steht in den bedingungen. im versicherungschein stehen i.d.r. nur die sachen zum versicherten risiko, die vertragsgrundlagen etc. finden sie dann in den zugehörigen bedinungen.
ist im übrigen aber immer so, dass sich der vertrag nach ablauf der z.b. 5 jahre nur um ein jahr verlängert. es sei denn, sie haben nen eifrigen vertreter, der wird ihnen pünktlich eine ganz wichtige vertragsänderung vorlegen, die sie unterschreiben und damit nochmal um 5 jahre verlängern
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.