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Witzig wirds wenn die Auslandsstraftat in Deutschland angeklagt werden kann. Dann schicken die einfach Ihre Akten zum dt. StA. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 11.04.05, 15:51 Titel: Re: Auslieferung eines Deutschen nach Belgien?
brandus hat folgendes geschrieben::
A ist deutscher Staatsangehöriger und lebt in Deutschlan. Er hat sich in Belgien strafbar gemacht. Welche Möglichkeiten hat der belg. Staatsanwalt?
artikel 16 GG
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
also könntest du ausgeliefert werden.
dies ist aber nicht die normale handhabung deutschlands. man würde dich vor einem deutschem gericht mit deutschem recht anklagen.
Bist du Dir da sicher Nostradamus. Ich glaube eher, dass der belgische Staatsanwalt dem Bundeskriminalamt melden wird, dass A sich in Belgien strafbar gemacht hat. Das BKA wird danach der örtlichen Polizei melden, dass sie A einen Besuch abstatten sollen, da die belgische Polizei A nicht abholen kann.
A kann danach vor das belgische Gericht kommen, eventuell mit deutschem Anwalt und wird nach belgischem Recht bestraft werden. Er kann danach seine Strafe in einem deutschen Gefägnis absitzen.
Problematisch wird es allerdings, wenn das Delikt nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist. Dann müsste A seine Strafe nämlich im Ausland absitzen. Dies wird ja auch heftigst diskutiert, weil es eventuell grundgesetzwidrig ist.
Zum Glück ist im Moment allerdings keine Auslieferung möglich, da der EU-Haftbefehl vom BVerfG als grundgesetzwidrig beurteilt wurde. _________________ Snicole - "Alle Macht geht vom Volke aus - aber es bekommt sie nicht wieder zurück ..."
(Wenn Du nicht von einem Laien beraten werden willst, such Dir einen Anwalt)
Auslieferung eines Deutschen nach Belgien dürfte nicht mehr gehen, wäre möglich gewesen mit europ. Haftbefehl, den aber der BGH oder das BVerfGer. "kassiert" hat. fundstelle hierzu weiss ich nicht.
Anklage der Auslandsstraftat ist jedoch in Deutschland möglich !
A ist Deutscher und Wohnt in Deutschland. Während des Urlaubs in Polen, mit seiner Familie, wurde er von dem Exmann (Polnisch/Deutschder) der Frau überfallen. In der Notwehr hat er dem Exmann den Kiefer Gebrochen. Nun hat er in Polen eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. Das der Exmann dabei die Familie seit 5 Jahren verfolgt und sogar mehrmals angedroht hat alle zu Töten, spielt in Polen keine Rolle. Der Exmann wurde auch bereits vom Deutschen Gericht schon Verurteilt, weil er A mit dem Auto überfahren wollte.
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