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Verfasst am: 06.09.05, 22:06 Titel: Krankentagegeld noch einforderbar?
Nach einer Krankengeldtagezahlung von fast 3 Jahren wurde der Versicherte von der Privatversicherung mal wieder zu einer Untersuchung geschickt um in einem Gutachten bescheinigt zu bekommen ob er noch Erwerbsunfähig sei oder nicht.
Die Klinik, in der diese Untersuchung gemacht wurde, ist bekannt für Versicherungsfreundliche Gutachten.
Aufgrund dieses Gutachten wurde die Krankentagegeldzahlung eingestellt. Mit dem Hinweis, innerhalb von 14 Tagen mit einem Gegengutachten den Widerspruch einzureichen falls der Versicherte Einspruch erheben will.
Dieses Gutachten habe:
1. von einer Universitäts/Fachklinik
oder
2. von einem Arzt des Gesundheitsamtes ausgestellt zu werden.
Der Versicherte lies sich von einem Amtsarzt und einem Facharzt ein Gutachten ausstellen und reichte Widerspruch ein.
Dieser Widerspruch wurde abgewiesen mit der Begründung, weder Facharzt noch Amtsarzt seien auf das Gutachten der Klinik eingegangen.
Das Gutachten der von der Versicherung beauftragten Klinik befand den Patienten teilweise Arbeitsfähig und zu mindestens 50% befähigt eine Aufsichtsführende Tätigkeit auszuüben.
Dazu sei gesagt, der Versicherte war selbständig und ein Einmannbetrieb. Über welche Angestellte sollte der Versicherte da Aufsicht führen?
Der Arzt, der für den Versicherten das Gegengutachten ausstellte und der Amtsarzt befanden beide, dass durch die weiterhin sichtbare entzündliche Schwellung im Kniegelenk seinen Beruf bis auf weiteres nicht ausüben konnte.
In der Ablehnung des Gegengutachten wurden keine Fristen genannt in deren Zeitraum der Versicherte seinen Anspruch vor Gericht geltend machen müsse.
Der Versicherte sichte darauf hin einen Anwalt auf, der in einer Schilderung der Sachlage und der zu der damalige Zeit bestellten Vermögenslage wusste, sein Mandant ist mittellos.
Nach einem Antrag auf Prozesskostenhilfe, der abgelehnt wurde, meldete sich der Anwalt nicht mehr und reagierte auch nicht auf Fragen bezüglich eines Rückrufes.
Mittlerweile ist der Versicherte Hartz4 Empfänger und müsste evtl. Prozesskostenhilfe bekommen (die erste beantragte war für einen anderen Verischerungsfall, welchen ich gerne auf Anfrage schildern werde).
Meine Frage ist, besteht eine Chance den Widerspruch noch Gerichtlich geltend zu machen? Die Einstellung der TG Zahlung und Ablehnung des Gegengutachten war im April'03. Wie schon erwähnt wurde bei der Ablehnung des Gegengutachten keine Frist gesetzt in der dieser Bescheid vor Gericht geracht werden muss.
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