Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
es gibt ja diese Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die Versicherungsmakler erzählen viel, wenn der Tag lang ist.
Ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die mir eine Rente zahlt, wenn ich meinen aktuell ausgeführten Beruf NICHT mehr ausüben kann und nicht darauf verweist, dass ich noch 2 andere gelernte Berufe habe, in denen ich arbeiten könnte.
Ich arbeite als Berufskraftfahrer (bin also immer der langsame Brummi vor Euch, wenn Ihr es eilig habt), gelernt habe ich Verkäufer als ich ganz jung war (Elternwunsch), dann nochmal Dreher. Ich habe im ersten Beruf nie gerabeitet, im anderen nur mal 3 Jahre, dann war Firma pleite. Habe meinen FS2 damals nach dem Bund irgendwie umschreiben lassen. Wir wollen es ja nicht hoffen, aber wenn denn doch mal ein schlimmer Unfall passiert und ich nimmer fahren kann.......
Auf welchen genauen Text muß ich da achten?
Ich steig bei diesen Anträgen/Verträgen nämlich nicht mehr durch.
Neutrale Hilfe kann man in solchen Fällen von den Verbraucherzentralen, vom Bund der Versicherten oder von gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern erhalten.
Neutrale Hilfe kann man in solchen Fällen von den Verbraucherzentralen, vom Bund der Versicherten oder von gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern erhalten.
Hier sollte man aber auch wissen, dass diese Institutionen meist nichts umsonst machen. Versicherungsberater stellen ihren Aufwand in Rechnung, der Bund der Versicherten fordert einen Mitgliedsbeitrag.
Ich kenne keine Gesellschaft, die Ihren Fall so versichert, wie Sie es wollen. Die einfache Verweisung ist gang und gebe, d. h. man wird verwiesen auf gelernte oder ähnliche Berufe.
Die abstrakte Verweisung heißt lediglich, dass man in Berufe verwiesen werden kann, die nichts mit gelernten oder ausgeübten Berufen zu tun haben. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Die abstrakte Verweisung heißt lediglich, dass man in Berufe verwiesen werden kann, die nichts mit gelernten oder ausgeübten Berufen zu tun haben.
Richtige Definition: Bei der abstrakten Verweisung kann das Versicherungsunternehmen den Versicherten auf einen anderen Beruf verweisen. Dieser muss allerdings seiner Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechen.
Da RR nicht auf den Beruf des Verkäufers oder Drehers verwiesen werden möchte, muß in seinem Fall der Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten sein.
Denke, dass das interessant ist, für alle, die das Glück haben einen Job zu haben und vielleicht noch mehr Glück einen zu haben, der ihnen Spass macht.
Zusatzfrage:
Gibt es bei diesen Versicherungen /der Versicherungsleistung auch Abstufungen bezüglich der möglichen Stunden, die man noch arbeiten könnte?
Ich meine damit - jemand kann nicht mehr volle 8 Stunden arbeiten, aber sehr wohl vielleicht 4/Tag - und was passiert, wenn man gar keinen Job für diese 4 Stunden findet? (Das mit den 4 Stunden soll jetzt fiktiv sein, können ja auch 5 oder 3 sein...)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ihrem Sinn nach eine Versicherung die verhindern soll, dass man bedingt durch die Tatsache nicht mehr voll in seinem Beruf arbeiten zu können sozial absteigt. Sie soll also den Minderverdienst ausgleichen.
Es kann einen also niemand daran hindern ein paar Stunden zu arbeiten, so man dazu noch in der glücklichen Lage ist.
Die Definition BU entspricht ja auch in der Regel den ...weniger als 50% (im entsprechenden Beruf)....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.