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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 01.08.05, 11:49 Titel:
der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
Inwiefern ist ein zweiter Vorname für eine Zivilklage relevant?
Gegenfrage: was ist daran "intimer" als der Restname und die Anschrift?
Wenn ich gegen Anzeige wegen Betruges "gegen den Inhaber des Internetauktionshaus [Name geändert]-Account xxxxxx (305)" erstatte und anschließend eine Zeugenladung zum Prozeß gegen "Hans Müller, Wurstgasse 12, 12345 Dummstadt" erhalte, wieso ist dann eine Ladung zur Aussage gegen "Hans Werner Müller, Wurstgasse 12, 12345 Dummstadt" in irgendeiner Form "intimer"? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Also was ich immer noch nicht verstehe an Ihrer Ausgangsfrage:
Ihr Vorname ist der Name bzw. sind die Namen, der/die beim Meldeamt gespeichert ist/sind und somit in Ihrem Ausweisdokument aufgeführt ist/sind, z.B. Anton Bert. Das heißt Sie heißen offiziell Anton Bert.
Nun kann es natürlich sein, dass Sie privat immer nur den Namen Anton verwenden. Das ist sozusagen Ihr Spitzname. Genauso gut könnten Sie auch Toni, Anti oder Done genannt werden. Das ist Ihr Privatvergnügen, unbenommen.
Nur wie kommt man auf die Idee, dass einen die Behörden nun auf einmal auch nur Anton oder Toni etc. nennen dürften?
Ist das so verwerflich, zu fragen, ob es strafbar ist, wenn Kripobeamte den vollen Namen des verm. Beschuldigten Zeugen schickt oder dem nicht so ist?
Auf Zeugnissen, auf andere Dokumente, ist immer nur der erste Vorname erwähnt.
Es geht darum, dass der zweite Vorname lediglich deren Eltern und er als Inhaber kennt. Jetzt kennen diesen mehrere vermeintlich Unbefugte.
Es ist wäre kein Problem gewesen, nur den ersten Vornamen zu benutzen. Der zweite Vorname ist völlig übertrieben. Stichwort: informelle Selbstbestimmung.
Es ist wie gesagt intim, da nur drei Leute den zweiten Vornamen kannten. Natürlich kennen den die Behörden, diese haben aber Amtsverschwiegenheit; denke auch weniger, dass eine Beamte freudig heraus rennen und mitteilen würde, wie ich voll heiße. Dies ist jedoch unerheblich. Fakt ist und bleibt, dass es nicht erforderlich war, den ganzen Vornamen zusenden.
Dies ist im Übrigen eine Frage eines Freudnes, gegen ihn Anschuldigungen vorliegen. Ich habe mich, wie nett ich halt bin, seiner angenommen und die Frage hier gestellt.
Allein maßgeblich ist der Name, der bei den Behörden registriert ist und auf dem Ausweis steht. Und dieser ist bei behördlichen Schreiben zu verwenden. Punkt. Aus.
Somit, und das sollten selbst Sie verstehen, kann es nicht strafbar sein, wenn die Kripo den vollständigen Namen verwendet.
Ist Ihr "Freund" eigentlich eine Memme, dass er sich wegen sowas aufregt?
Allein maßgeblich ist der Name, der bei den Behörden registriert ist und auf dem Ausweis steht. Und dieser ist bei behördlichen Schreiben zu verwenden. Punkt. Aus.
Mich hat noch nie irgend jemand, irgendeine Behörde o.ä. mit beiden Vornamen angeschrieben. Finanzämter, Bank, Einwohnermeldeamt, Landesversicherungsanstalt (Rentenversicherung), Staatsanwalt, Polizei ... Nur auf meinem Personalausweis, Paß und Geburtsurkunde stehen beide Vornamen aber weder auf meiner Lohnsteuerkarte, Führerschein noch Sozialversicherungsausweis.
Mein Name ist so viel ich weiß aber auch ohne den zweiten Vornamen seit etwa 20 Jahren einmalig.
@ Jürgen1, zwingt Sie jemand die Beiträge zu lesen?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 07.09.05, 10:06 Titel: Peter Gisela
Tach auch
Also ich schäme mich für meinen zweiten Vornamen - siehe oben -. Aber Spaß beiseite, wie kann man sich eigentlich darüber Gedanken machen, ob in einer polizeilichen Vorladung nur der Vorname bzw. beide Vornamen erscheinen? Gibt es eigentlich keine anderen Probleme auf der Welt? Im Übrigen: Einer Vorladung der Polizei muss man eh nicht Folge leisten. Aber einer richterlichen.
Gruß _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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