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Zeugenvorladungen mit Angabe des Beschuldigten:Rechtswidrig?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
Inwiefern ist ein zweiter Vorname für eine Zivilklage relevant?


Gegenfrage: was ist daran "intimer" als der Restname und die Anschrift?
Wenn ich gegen Anzeige wegen Betruges "gegen den Inhaber des Internetauktionshaus [Name geändert]-Account xxxxxx (305)" erstatte und anschließend eine Zeugenladung zum Prozeß gegen "Hans Müller, Wurstgasse 12, 12345 Dummstadt" erhalte, wieso ist dann eine Ladung zur Aussage gegen "Hans Werner Müller, Wurstgasse 12, 12345 Dummstadt" in irgendeiner Form "intimer"? Geschockt
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also was ich immer noch nicht verstehe an Ihrer Ausgangsfrage:

Ihr Vorname ist der Name bzw. sind die Namen, der/die beim Meldeamt gespeichert ist/sind und somit in Ihrem Ausweisdokument aufgeführt ist/sind, z.B. Anton Bert. Das heißt Sie heißen offiziell Anton Bert.

Nun kann es natürlich sein, dass Sie privat immer nur den Namen Anton verwenden. Das ist sozusagen Ihr Spitzname. Genauso gut könnten Sie auch Toni, Anti oder Done genannt werden. Das ist Ihr Privatvergnügen, unbenommen.

Nur wie kommt man auf die Idee, dass einen die Behörden nun auf einmal auch nur Anton oder Toni etc. nennen dürften? Mit den Augen rollen

mc
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der_unberechenbare
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Bin ich hier von einem anderen Stern oder wie ? Winken

Ist das so verwerflich, zu fragen, ob es strafbar ist, wenn Kripobeamte den vollen Namen des verm. Beschuldigten Zeugen schickt oder dem nicht so ist?

Auf Zeugnissen, auf andere Dokumente, ist immer nur der erste Vorname erwähnt.

Es geht darum, dass der zweite Vorname lediglich deren Eltern und er als Inhaber kennt. Jetzt kennen diesen mehrere vermeintlich Unbefugte.

Es ist wäre kein Problem gewesen, nur den ersten Vornamen zu benutzen. Der zweite Vorname ist völlig übertrieben. Stichwort: informelle Selbstbestimmung.

Es ist wie gesagt intim, da nur drei Leute den zweiten Vornamen kannten. Natürlich kennen den die Behörden, diese haben aber Amtsverschwiegenheit; denke auch weniger, dass eine Beamte freudig heraus rennen und mitteilen würde, wie ich voll heiße. Dies ist jedoch unerheblich. Fakt ist und bleibt, dass es nicht erforderlich war, den ganzen Vornamen zusenden.

Dies ist im Übrigen eine Frage eines Freudnes, gegen ihn Anschuldigungen vorliegen. Ich habe mich, wie nett ich halt bin, seiner angenommen und die Frage hier gestellt.
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo? Sie wollen das nicht verstehen, oder?

Allein maßgeblich ist der Name, der bei den Behörden registriert ist und auf dem Ausweis steht. Und dieser ist bei behördlichen Schreiben zu verwenden. Punkt. Aus.

Somit, und das sollten selbst Sie verstehen, kann es nicht strafbar sein, wenn die Kripo den vollständigen Namen verwendet. Mit den Augen rollen

Ist Ihr "Freund" eigentlich eine Memme, dass er sich wegen sowas aufregt? Winken

mc
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der_unberechenbare
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

das kann nicht sein.
echt nicht und wirkklich nicht.

Irgendwo habe ich sowas schon mal gelesen. (in Bezug auf mehrere Namen)
ich recherchiere heute Abend. nach CSI.

Naja:
Aufregen ist eine andere Sache. Es ist wohl eher so, als würde er was gegen die Beamten unternehmen. Sog. Rache, dass sie ihren Job machen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
das kann nicht sein.
echt nicht und wirkklich nicht.


Is aber so. Wohl. Nicht gelügt. Auf den Arm nehmen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Jürgen1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 102
Wohnort: Rheinbach

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

wann wird eigentlich der Schwachmat hier im Forum endlich gesperrt?
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::
Allein maßgeblich ist der Name, der bei den Behörden registriert ist und auf dem Ausweis steht. Und dieser ist bei behördlichen Schreiben zu verwenden. Punkt. Aus.

Mich hat noch nie irgend jemand, irgendeine Behörde o.ä. mit beiden Vornamen angeschrieben. Finanzämter, Bank, Einwohnermeldeamt, Landesversicherungsanstalt (Rentenversicherung), Staatsanwalt, Polizei ... Nur auf meinem Personalausweis, Paß und Geburtsurkunde stehen beide Vornamen aber weder auf meiner Lohnsteuerkarte, Führerschein noch Sozialversicherungsausweis.
Mein Name ist so viel ich weiß aber auch ohne den zweiten Vornamen seit etwa 20 Jahren einmalig.

@ Jürgen1, zwingt Sie jemand die Beiträge zu lesen?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

der_unberechenbare hat folgendes geschrieben::
das kann nicht sein.
echt nicht und wirkklich nicht.
Sog. Rache, dass sie ihren Job machen.


Jetzt ist's aber gut, Heinz-Bärbel!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 10:06    Titel: Peter Gisela Antworten mit Zitat

Tach auch

Also ich schäme mich für meinen zweiten Vornamen - siehe oben -. Aber Spaß beiseite, wie kann man sich eigentlich darüber Gedanken machen, ob in einer polizeilichen Vorladung nur der Vorname bzw. beide Vornamen erscheinen? Gibt es eigentlich keine anderen Probleme auf der Welt? Im Übrigen: Einer Vorladung der Polizei muss man eh nicht Folge leisten. Aber einer richterlichen.


Gruß Idee
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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