Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallöchen,
um den Kindern trotz Trennung der Eltern das vertraute Umfeld zu erhalten, ist der Familienvater nach seinem Auszug bereit das Eigenheim unentgeltlich zu überlassen.
Was ist dabei finanzrechtlich zu beachten? Geht es nur darum, daß er keine Nutzungsentschädigung verlangt , muß er die ganzen anteiligen Schulden mittilgen damit es unentgeltlich heißt? Mir ist nur bekannt: keine Nutzungsentschädigung und kein Verrechnen mit Unterhaltsforderungen.
Gruß tweedy
Bei einem ähnlich gelagertem Fall - hier Gewährung der Eigenheimzulage - hat das FG Kiel entschieden, dass der "Überlasser" = Vater, die gesamten 'nichtverbrauchsabhängingen' Kosten = Wasser, Strom, Heizung usw., bezahlen muß, damit der Begriff 'unentgeltlich' zutrifft.
verbrauchsabhängige Kosten sind doch die eigentlichen Nebenkosten und diese sind nicht vom "Überlassenden" zu zahlen, sondern nur die verbrauchsunabhängigen Kosten? Das wäre dann völlig unlogisch und aus der Luft gegriffen. Man findet über dieses, meiner Meinung nach wichtige Thema, nichts konkretes.
Viele Grüße tweedy
Verfasst am: 27.10.04, 20:18 Titel: noch vergessen
verbrauchsabhängige Kosten sind doch Wasser, Strom, Gas
verbrauchsunabhängig: Zinsen, Tilgung, Steuern etc. ? sollte es anders sein, dann muß man mir erst die Welt erklären. tweedy
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.