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Zuhause unentgeltliche Überlassung

 
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tweedy5683
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.10.04, 09:41    Titel: Zuhause unentgeltliche Überlassung Antworten mit Zitat

Hallöchen,
um den Kindern trotz Trennung der Eltern das vertraute Umfeld zu erhalten, ist der Familienvater nach seinem Auszug bereit das Eigenheim unentgeltlich zu überlassen.
Was ist dabei finanzrechtlich zu beachten? Geht es nur darum, daß er keine Nutzungsentschädigung verlangt , muß er die ganzen anteiligen Schulden mittilgen damit es unentgeltlich heißt? Mir ist nur bekannt: keine Nutzungsentschädigung und kein Verrechnen mit Unterhaltsforderungen.
Gruß tweedy
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lh
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem ähnlich gelagertem Fall - hier Gewährung der Eigenheimzulage - hat das FG Kiel entschieden, dass der "Überlasser" = Vater, die gesamten 'nichtverbrauchsabhängingen' Kosten = Wasser, Strom, Heizung usw., bezahlen muß, damit der Begriff 'unentgeltlich' zutrifft.

CU
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tweedy662001
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 20:13    Titel: unentgeltliche Überlassung Antworten mit Zitat

verbrauchsabhängige Kosten sind doch die eigentlichen Nebenkosten und diese sind nicht vom "Überlassenden" zu zahlen, sondern nur die verbrauchsunabhängigen Kosten? Das wäre dann völlig unlogisch und aus der Luft gegriffen. Man findet über dieses, meiner Meinung nach wichtige Thema, nichts konkretes.
Viele Grüße tweedy
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tweedy662001
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 20:18    Titel: noch vergessen Antworten mit Zitat

verbrauchsabhängige Kosten sind doch Wasser, Strom, Gas
verbrauchsunabhängig: Zinsen, Tilgung, Steuern etc. ? sollte es anders sein, dann muß man mir erst die Welt erklären. tweedy
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