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Frist für Erstattung durch PKV

 
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dwilhelm
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Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.10.04, 14:37    Titel: Frist für Erstattung durch PKV Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe seit geraumer Zeit Probleme mit meiner PKV (ARAG), da eingereichte Rechnungen erst nach 6 bis 12 Wochen erstattet werden.

Frage: gibt es eine angemessene/verkehrsübliche oder sonstige Frist, die eine PKV eigentlich einhalten müsste?

Danke für die Hilfe,
DW
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 20:21    Titel: Re: Frist für Erstattung durch PKV Antworten mit Zitat

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen:
So ein Gehabe kenne ich von meiner PKV zum Glück nicht. Die Erstattungen von ordnungsgemäß eingereichten Rechnungen erfolgen immer blitzartig, meistens habe ich die Leistungsabrechnung und das Geld innerhalb von 3 bis 5 Werktagen.

Besonders ärgerlich ist das Verhalten Ihrer Versicherung, da die Arztrechnungen i.d.R. gemäß GÖA sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen zu begleichen sind. Sie haben so ja nicht mehr die Möglichkeit, Ihre Arztrechnungen vor Begleichung von Ihrer PKV auf deren Korrektheit gegenprüfen zu lassen.

Haben Sie denn schon einmal versucht, darüber mit Ihrer Versicherung zu sprechen?

dwilhelm hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

ich habe seit geraumer Zeit Probleme mit meiner PKV (ARAG), da eingereichte Rechnungen erst nach 6 bis 12 Wochen erstattet werden.

Frage: gibt es eine angemessene/verkehrsübliche oder sonstige Frist, die eine PKV eigentlich einhalten müsste?

Danke für die Hilfe,
DW
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