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wenn eine Wohnung ca. 3 Wochen nicht bewohnbar ist, weil die Wände komplett von Schimmel befallen sind und eine Trockenmaschine aufgestellt werden soll, kann die Mieterin dann wärend dieses Zeitraums die Miete um 100% kürzen? Darf sie zusätzlich die Hotelkosten in Vorkasse sowie eine Verpflegungspauschale verlangen, da sie dann auswärts wohnen, schlafen und essen muss?
Das wage ich mal zu bezweifeln.
Ich gehe mal davon aus, dass es einen Wasserschaden wegen Löschwasser oder Rohrbruch gab.
Die Wohnung ist also unbewohnbar.
Dan kann es nicht damit getan sein keine Miete zu zahlen. Denn dafür bekommt man natürlcih kein Hotelzimmer.
Entweder wird eine kostenlose Ersatzwohnung gestellt (und selbst dann dürfte es noch einen weiteren Schadenersatz für Mehrbelastungen geben) oder die Kosten für ein einfaches Hotel oder Appartement werden übernommen abzüglich Miete.
Die Frage könnte sein wer dafür aufzukommen hat und ob man sein Geld von diesem bekommt. Eine Gebäudeversicherung wird wohl nur den den Mietausfall übernehmen.
Gibt es einen Schädiger z.B. Mieter ist mit Zigarette eingeschlafen oder hat an der Wasserinstallation gebastelt und dieser ist Haftpflichtversichert, dann zahlt evtl. diese Versicherung.
Der Vermieter ist zunächst nur in der Pflicht, wenn er den Schaden verschuldet hat.
Das dürfte in der Regel nicht der Fall sein.
Allerdings hat der Vermieter ja auch einen Vertrag für die Wohnung und kann seinen
Vertrag (Überlassung einer bewohnbaren Wohnung) nicht erfüllen.
Daraus könnte dann wieder ein Schadensersatzanspruch resultieren.
Einfach mal ein paar Ideen. Genaueres wird wohl nur ein Anwalt sagen können.
Nicht immer bekommt man aber alles ersetzt, auch wenn man unschuldig an der Sache ist. Das ist dann das allgemeine Lebensrisiko.
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