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Verfasst am: 07.09.05, 22:09 Titel: Bis wann Versicherung informieren?
Habs bei Verkehrsrecht zwar schon gepostet...passt aber viell. hier besser:
Person A fährt mit ihrem Wagen in das Fahrzeug von Person B. Leichte Kratzer sind an der Stoßstange von B zu erkennen. Es gibt 2 Zeugen für den Unfallhergang. Person B ist das zunächst egal (wegen Umzug genug zu tun...), läßt sich zwar die Kontaktdaten von A geben, kümmert sich dann allerdings ca. 1 Monat nicht um die Sache.
Jetzt, einen Monat später, überlegt B, ob er doch die gegnerische Versicherung anschreiben soll.
Verfasst am: 08.09.05, 07:01 Titel: Re: Bis wann Versicherung informieren?
pandor hat folgendes geschrieben::
Jetzt, einen Monat später, überlegt B, ob er doch die gegnerische Versicherung anschreiben soll.
Macht das Sinn?
es ist natürlich noch möglich, hier Schadenersatzansprüche zu stellen. Verjährt ist die Sache noch lange nicht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
...solange der schaden noch nachvollzogen werden kann. wenn das ganze nun schon reparaiert ist und keine aussagekräftigen fotos o.ä. zur schadendokumentation vorliegen wir4d es schwierig. aber das scheint hier ja nicht der fall zu sein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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