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Verfasst am: 05.08.05, 18:24 Titel: Hund vom Tierheim beißt Frau
Eine Gruppe von 5 Freunden (im Alter zwischen 21 und 25 Jahren) führt Hunde vom Tierheim aus (insgesamt 5 Hunde, d.h. für jeden einen). Auf dem Weg begegnet ihnen ein Ehepaar, welches ebenfalls einen Hund vom Tierheim ausführt. Die Frau ist von den Hunden sehr angetan und verteilt Leckerlis ( was ja eigentlich verboten ist, da man, bevor man einen Hund ausführt, im Tierheim ein Formular unterschreiben muss, in welchem dies angegeben ist). Die Frau führt die Hand mit dem Leckerli hoch, da sie es einem der Freunde geben will und einer der Hunde schnappt zu (eigentlich der liebste Hund von allen, welcher auch bereits am öftesten ausgeführt wurde) und lässt nicht mehr los. Nach ca. 20 sek. schimpfen und auf den Kopf klopfen ( Was tut man in so einem Fall denn eigentlich am schlausten??) lässt der Hund (welcher aber überhaupt nicht wusste, dass er was schlimmes getan hat, da er die ganze Zeit über absolut nicht aggressiv war) die Frau los und sie hat eine schlimme Wunde am Finger (ca. 1,5 cm des Mittelfingers hängt nur noch oben an ein bisschen Haut - ich weiß, ist nicht besonders schön, aber ich geb´s mal mit an). Kann´s für die Person (A), die den Hund in diesem Moment an der Leine hatte, irgendwelche Probleme geben? Person A hat im Tierheim eben auch dieses Formular unterschrieben, wo auch irgendwas bezüglich so eines Vorfalls angegeben ist, weiß aber nicht mehr genau, was (glaube, dass dafür dann die Haftplicht der jeweiligen Person zuständig ist). Kann das sein? Kommen irgendwelche Kosten oder Probleme auf A zu? Abgesehen davon, dass er ja nicht schuld war und dies die gebissene Frau auch vollkommen einsieht.
Eventuell könnte die Krankenkasse der gebissenen Frau A Probleme machen, denn über den großen Daumen gepeilt würde ich sagen, gemeinschaftlich begangene Dummheit - fifty-fifty. Denn den Revers hat nicht nur A unterschrieben, sondern auch das Ehepaar. Will sagen, das Ehepaar war so blöd, trotzdem Leckerlis zu verteilen und A war so blöd, sie trotzdem anzunehmen.
Andererseits kann man Dummheit ja auch als Krankheit ansehen, dann wäre A nicht haftbar zu machen
( Was tut man in so einem Fall denn eigentlich am schlausten??)
Hinterbeine des Hundes anheben
Ich habe es noch nie gebraucht, habe den Tipp aber von einem äußerst fähigen und erfahrenen Schutzhundeausbilder. Der Hund würde über den plötzlichen Verlust der Bodenhaftung so irritiert sein, dass er sofort loslassen würde.
Freilich hilft das nicht bei einem Kampfhund mit Beißkrampf, und das kommt wegen der überzüchteten Kiefer bei denen schon mal vor. Die können dann nämlich nicht loslassen. In so einem Fall kriegt man die Kiefer nur noch mit der Brechstange auseinander.
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