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Unfall mit dem Pferd

 
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dine17
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 14:14    Titel: Unfall mit dem Pferd Antworten mit Zitat

Bei einem Ausritt hat sich ein von mir geliehenes Pferd an der Fessel so schwer verletzt, dass es operiert werden musste. Die Kosten für den Klinikaufenthalt betragen über 700,- Euro. Die Verletzung entstand wahrscheinlich durch eine Scherbe, die auf dem Weg lag. Übernimmt meine private Haftpflicht diesen Schaden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.08.05, 17:04    Titel: Falsches Unterforum Antworten mit Zitat

Hallo dine, besser wäre deine Anfrage hier http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=49&sid=12d779107bd2469cfb5376e9d8850bad aufgehoben.

...und wo wir eh einmal dabei sind Pfeil http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3612

MfG
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo dine,

da schafft ein Blick in dei Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung Klarheit:

dort heißt es "versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (...) als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken; Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sind nicht versichert..."

Der Schaden am Pferd selbst fällt also nicht in den Deckungsbereich der PHV.

Aber fraglich ist, ob du als Reiter für den Schaden haften musst. Haftung besteht grundsätzlich nur bei Verschulden; und ob hier Verschulden vorliegt, müsste erst noch geklärt werden.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:01    Titel: Re: Unfall mit dem Pferd Antworten mit Zitat

dine17 hat folgendes geschrieben::
... ein von mir geliehenes Pferd...


Geliehene Dinge sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Trifft den Reiter ein Verschulden am Unfall, muss er aus eigener Tasche dafür zahlen. Das Verschulden müsste ihm dafür allerdings nachgewiesen werden.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 13:56    Titel: Re: Unfall mit dem Pferd Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Geliehene Dinge sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Muß ich dich leider korrigieren. Es gibt für die PHV besondere Deckungskonzepte, bei denen auch geliehene Sachen, in der Regel mit SB 150,00, mitversichert sind.

In allen anderen Punkten gebe ich dir vollkommen recht.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

ja, aber das sind doch eher -noch- die ausnahmen...

ausserdem ist es schon richtig: grundsätzlich} ist die leihe ausgeschlossen (in den AHB - dieser ausschluß ist in allen AHB vorhanden) und wenn dann eben durch deckungserweiterung in den BBR wieder mitversichert.

und dann oft mit SB, und/oder mit niedirgen höchstentschädigungsgrenzen.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
ja, aber das sind doch eher -noch- die ausnahmen...


Leider noch die Ausnahmen, aber das zeichnet halt eine gute PHV aus. Und das ganze für einen Beitrag von unter 70,00 Euro.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::

Leider noch die Ausnahmen, aber das zeichnet halt eine gute PHV aus. Und das ganze für einen Beitrag von unter 70,00 Euro.


Das riecht jetzt aber sehr nach Werbung. Das wollen wir in diesem Forum doch unterlassen, oder?

Außerdem, selbst wenn Schäden an gemieteten/geliehenen Sachen (oder Tieren) mitversichert sind: ich weiß immer noch nicht, worin im vorliegenden Fall das Verschulden der Reiterin liegen sollte. Und Verschulden bleibt ja in jedem Fall Voraussetzung für Schadenersatzverpflichtung, oder?
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Grüße, Mogli
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Das riecht jetzt aber sehr nach Werbung. Das wollen wir in diesem Forum doch unterlassen, oder?


Kann keine Rede davon aus. Sonst hätte ich auch Ross und Reiter genannt. Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass man für solche Zusatzabsicherungen nicht unbedingt tief in die Tasche greifen muß.

Das ein Verschulden vorliegen muß, habe ich auch nie in Frage gestellt. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, was hat die Verletzung hervorgerufen. Wahrscheinlich die Scherbe, vielleicht aber auch etwas anderes außerhalb des Reiterweges.
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