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Lastschriftverfahren-Genhmigung widerrufen-trotzdem Abbuchun

 
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Catlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 10:56    Titel: Lastschriftverfahren-Genhmigung widerrufen-trotzdem Abbuchun Antworten mit Zitat

Ich habe meinem Mobilfunkanbieter wegen unerklärbarer Rechnungsbeträge, angeblicher Mahnungen, die hier jedoch nie angekommen sind etc. die Genehmigung zum Lastschriftverfahren entzogen, per Einschreiben Rückschein. Im gleichen Schreiben habe ich auch direkt fristgerecht gekündigt. Das war vor einer Woche, der Rückschein ist auch hier angekommen. Heute sehe ich das die trotzdem von meinem Konto abgebucht habe, also ohne Genehmigung. Ist das nicht strafbar? Inwiefern kann ich Anzeige erstatten? Und: wie bekomme ich mein Geld wieder?
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, es ist nicht strafbar.

Das Nichtbeachten des Einschreibens muss auch keine böse Absicht sein, es dauert eine Weile, bis das umgestellt ist. Eine Lastschrift, die heute belastet wird, ist auch schon mit den Kontonummern einige Tage vorher erstellt worden.

Was man tun kann : zur Bank gehen und der Lastschrift widersprechen, die wird dann storniert (geht bis zu 6 Wochen nach Belastung, in bestimmten Fällen auch länger)

Gruss Hans-Jürgen
***
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