Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Polizei in der Freizeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Polizei in der Freizeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 14:19    Titel: Polizei in der Freizeit Antworten mit Zitat

Person A ruft die Polizei wegen Nachbarschaftsstreit (Ruhestörung etc). Einige Zeit später trifft A einen der Beamten (B) -gerade nicht im Dienst-in einer Kneipe. B sucht das Gespräch mit A, will mit A einen trinken und redet für andere hörbar über die Geschichte mit den Nachbarn. Er fragt, wie die Sache ausgegengen ist...Spricht A auch auf Dinge an, die er wohl in irgendwelchen Akten/Computer über A gefunden hat.A könne es ruhig erzählen, B sei ja NUR privat hier. Asagt nix, weil etwas mißtrauisch...

Wie verhält es sich mit Polizisten außer Dienst?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind Menschen, die genau wie jeder andere Anzeige erstatten oder Hinweise geben dürfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie verhält es sich mit Polizisten außer Dienst?

Sorry, aber ich verstehe die Frage nicht ganz. Was genau möchtest Du wissen ?
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, meine Frage bezieht sich v.a. auf das Thema SCHWEIGEPFLICHT.
In diesem fiktiven Fall sprach der Beamte für alle hörbar über den Konflikt mit den Nachbarn(wegen dem die Polizei damals ja gerufen worden war). Es könnte ja sein, daß derjenige, der die Polizei rief nicht einmal möchte, daß andere mitbekommen, daß man überhaupt irgendetwas m. der Polizei zu tun hatte.
Hoffe, es ist nun etwas klarer!?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, hatte ich falsch verstanden. Spätestens, wenn persönliche Daten fallen dürfte das nicht mehr i.O. sein. Bin mir nicht sicher.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.