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Verfasst am: 08.09.05, 13:51 Titel: Private Haftpflichtversicherung will nicht zahlen
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Beim Tapezieren der Decke in meiner Eigentumswohnung habe ich den Rauchmelder abgemacht.Dadurch habe ich eine Störungsmeldung in der Rauchmelder-Zengtrale in unserem Haus verursacht. Hausmeister/Hausverwaltung musste einen Techniker beauftragen, der diese Störung beseitigt hat. Dafür habe ich von der Verwaltung jetzt eine Rechnung bekommen. Die private Hauftplichtversicherung will es mit folgender Begründung nicht übernehmen:
Ihre Schadensunterlagen haben wir geprüft und festgestellt, dass kein Versicherungsschutz besteht.
Gemäß Ziffer V der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung ist grunsätzlich abweichend von Par. 4 I6 a AHB die gesetzliche Haftplicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden eingeschlossen.
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwassebereitungssanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten.
Haben die Recht?
Ich habe doch als Eingentümerin einen Schaden der Gemeinschaft verursacht.
Die Versicherung spricht aber von gemieteten Räumen.
Ich danke für eure Hilfe
Jana.
P.S.
In unsere Wohnlage hat jeder Wohnung einen Rauchmelder. Alle Rauchmelder bilden einen Kreis und jede Störung wird in der Rauchmelde-Zentrale in unserem Haus registriert.
Verfasst am: 08.09.05, 16:11 Titel: Re: Private Haftpflichtversicherung will nicht zahlen
JRosa hat folgendes geschrieben::
..... abweichend von Par. 4 I6 a AHB die gesetzliche Haftplicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden eingeschlossen.
Zunächst müßte man genau diese besonderen Vereinbarungen näher betrachten. Meines Erachtens liegt aber der Knackpunkt daran, dass Sie Eigentümerin der Wohnung sind und Ihre PHV diese Schäden ausschließt. Vermutlich hätte hier eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gegriffen. Allerdings ist diese Aussage unter Vorbehalt, da mir nähere Infos fehlen.
ich vermute mal, da hat schlichtweg der Schadensachbearbeiter gepennt.
In den Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflicht heißt es:
"Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum."
Das heißt also, sofern ein Sachschaden an der Brandmeldeanlage eingetreten ist, wird dieser ersetzt, abzüglich deinem Mitegentumsanteil.
Knackpnkt bei der Geschichte ist aber: ist tatsächlich ein Sachschaden eingetreten? Da kann man sich jetzt prima drüber streiten. Die Brandmeldeanlage war ja nicht beschädigt oder gar zerstört, sondern hatte nur eine technische Störung. Es könnte nun sein, dass die Technikerkosten zu den seltenen Fällen gehören, wo im Bereich der Privathaftpflicht ein "reiner Vermögensschaden" vorliegt, also ein Schaden, der nicht Folge eines Sachschadens ist. Müsste im Enzelfall geprüft weden.
In vielen Privathaftpflictversicherungen sind solche reinen Vermögensschäden nicht mitversichert; einige Gesellschaften haben es ausdrücklich dabei.
Also, weitere Vorgehensweise: Brief an die Schadenabteilung: du bist nicht Mieterin, sondern Eigentümerin. Somit ist die Sache grundsätzlich mitverischert (Hinweis auf den Text in den Besonderen Bedingungen, so wie er bei dir steht). Und schreib deutlich dazu, dass die Brandmeldeanlage durch dein Handeln beschädigt wurde.
Wenn der versicherer dann der Meinung sein sollte, es liege kein Sachschaden vor, sondern ein reiner Vermögensschaden, der nicht mitversichert sei, dann muss er das beweisen.
Melde dich gelegentlich mal, wie die Sache ausgegangen ist. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Knackpnkt bei der Geschichte ist aber: ist tatsächlich ein Sachschaden eingetreten?
Ich glaube nicht, dass hier ein Sachschaden eingetreten ist. Vielmehr wird vermutlich aufgrund des herumgefummels an der Brandmeldeanlage der Alarm ausgelöst worden sein. Dies kenne ich auch so von anderen Brandmeldeanlagen. Reine Sicherheitsmaßnahme. Sonst könnte ja jeder Brandstifter in bestimmten Bereichen einfach Brandmelder außer Kraft setzen und Feuer legen. In der Regel ist es so, dass bei notwendigen Reparaturen der betreffende Brandmelder an der Brandmeldeanlage unscharf gemacht wird. Die Rechnung eines solchen Fehlalarms geht immer an den Betreiber der Anlage. Jetzt stellt sich die Frage wer der Betreiber ist. Vielleicht die gesamte Hausgemeinschaft? Also wurde doch einem Dritten Schaden zugefügt.
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