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Reise-Bestätigung per Mail Gültigkeit

 
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pasci81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 12:37    Titel: Reise-Bestätigung per Mail Gültigkeit Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe bei einem Reiseveranstalter eine Kurzreise gebucht. Alles ging wunderbar und per Mail wurde mir alles bestätigt. Nun habe ich per Post die Buchungsbestätigung erhalten nur mit dem falschen Datum. Also auf der schriftlichen Bestätigung via Post, ist nicht das vereinbarte Datum (Mail) enthalten. Nun ist der Reiseveranstalter bemüht noch freie Zimmer für das vereinbarte Datum zu suchen. Leider hat man mir mitgeteilt, dass wahrscheinlich alles ausgebucht sei und es schlecht aussieht, dass ich in dem vereinbarten Datum im Mail reisen kann.

Nun meine Frage, wie weit haftet nun der Reiseveranstalter? Kann er da haftbar gemacht werden oder muss ich nun selber irgendwie versuchen durch einen anderen Reiseveranstalter doch noch meine Reise zu buchen?

Ich danke für die Auskunft.

Gruss
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Man müsste jetzt den ganz genauen Wortlaut / Aussehen des Mails kennen, um sagen zu können, ob

a) hier ein verbindlicher Reiseauftrag zustande gekommen ist, den der Veranstalter einhalten muss

b) es sich bei diesem Mail lediglich um eine Information der Bearbeitung handelt

erst dann kann man sagen, ob hier der Veranstalter haftet bzw. Schadenersatzpflichtig wird.

Gruß
Peter
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pasci81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der genaue Inhalt der Mail des Reiseveranstalters lautet:

Sehr geehrter Herr XY,
>>
>> vielen Dank für Ihre Reisebuchung. Ihre Buchungsnummer lautet: 22002394.
>>
>> Sie erhalten die schriftliche Buchungsbestätigung, nebst
>> Überweisungsträger zur Zahlung des Reisepreises, in wenigen Tagen per
>> Post. Bitte überweisen Sie dann schnellstmöglich den Reisepreis, damit die
>> Reiseunterlagen dann pünktlich bei Ihnen eintreffen.
>>
>> Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Einerseits kann der Kunde auf Erfüllung dieses geschossenen Vertrags bestehen, andererseits kann ihn der Veranstalter wegen Irrtum anfechten.

Die Fragen, die sich daraus ergeben:
- kann der VA überhaupt noch den Vertrag erfüllen?
- kann man noch vor Reisetermin ein gerichtliches Urteil erwirken?

Gruß
Peter
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pasci81
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Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter

Ja ich denke nicht dass ich da vor Gericht ziehen werde. Bin einfach nur enttäuscht. Muss jetzt abwarten was mir der Reiseveranstalter als letzte Gelegenheit bietet? Ich bin da recht kooperativ, wenn er mir ein anderes Hotel anbieten kann. Aber wenn nicht na dann muss ich wohl etwas anders suchen. Ich kann wahrscheinlich nur noch versuchen, ob er mir da finanziell oder sonst wie entgegenkommt und sonst sei es halt so gell ... Smilie

Was würdest du mir dann empfehlen auszuhandeln?

Gruss
und danke
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, du musst nicht mehr abwarten.

Du hast im Internet ein Angebot buchen wollen und dafür eine Mailbestätigung erhalten. Anschließend kam eine schriftliche Bestätigung, die im Inhalt von der ursprünglichen Buchung abweicht. Das ist dann ein neues Angebot vom Veranstalter an dich, das du annehmen oder auch ablehnen kannst.

Gruß
Peter
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