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kind hat auto verkratzt - privathaftpflicht ???

 
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michel-p
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.04, 09:51    Titel: kind hat auto verkratzt - privathaftpflicht ??? Antworten mit Zitat

hallo forum !

wir waren zu besuch bei bekannten. das auto war im hinterhof abgestellt. in einem unbemerkten augenblick schlich sich der kleine sohn der gastgeberin (1,5 jahre) raus und hat sich mit einem stein auf der komplette seite verewigt.

kosten so ca. 600 euro. es handelt sich um einfast neues auto, deswegen ist es besonders bitter.

meine frage:
gibt es eine chance, das die privathaftpflicht der eltern des kindes hierfür in anspruch genommen werden kann?

ist es so, dass dem kind kein schuldhaftes verhalten nachgewiesen werden kann, wodurch die eltern aber nur bei wirklich grober verletzung ihrer aufsichtspflicht selbst eben das schuldhafte verhalten gezeigt hätten?
also ich befürchte, dass die versicherung entweder ablehnen wird, weil die aufsichtspflicht eben nicht so grob verletzt wurde oder aber sie wird ablehnen, weil die eltern es durch ihr verletzen der aufsichtspflicht schon fast "provoziert" hätten. bin kein jurist und kann nur vermuten, dass es sich bei letzterem um fahrläössigkeit handeln würde ???

gibt es urteile oder entscheidungen?
wer hat erfahrungen und welche darstellungsmöglichkeiten habe ich (noch ist nix gemeldet) ???

danke
michel-p
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.04, 10:17    Titel: Re: kind hat auto verkratzt - privathaftpflicht ??? Antworten mit Zitat

Du solltest den Schadenshergang bei Deiner Schadensmeldung genau so formulieren, wie es tatsächlich passiert ist.
Versicherungsbetrug wegen ca. 600,00 EUR wäre mehr als töricht.

Das Kind haftet selbstverständlich aufgrund des Alters nicht für den Schaden.
Die Eltern des Kindes haften nur, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Alles in allem hört sich das nicht nach einer Erstattung des Schadens durch eine private Haftpflicht an, das hängt aber maßgeblich auch noch von den Bedinungen des Versicherungsvertrages ab.

michel-p hat folgendes geschrieben::
hallo forum !

wir waren zu besuch bei bekannten. das auto war im hinterhof abgestellt. in einem unbemerkten augenblick schlich sich der kleine sohn der gastgeberin (1,5 jahre) raus und hat sich mit einem stein auf der komplette seite verewigt.

kosten so ca. 600 euro. es handelt sich um einfast neues auto, deswegen ist es besonders bitter.

meine frage:
gibt es eine chance, das die privathaftpflicht der eltern des kindes hierfür in anspruch genommen werden kann?

ist es so, dass dem kind kein schuldhaftes verhalten nachgewiesen werden kann, wodurch die eltern aber nur bei wirklich grober verletzung ihrer aufsichtspflicht selbst eben das schuldhafte verhalten gezeigt hätten?
also ich befürchte, dass die versicherung entweder ablehnen wird, weil die aufsichtspflicht eben nicht so grob verletzt wurde oder aber sie wird ablehnen, weil die eltern es durch ihr verletzen der aufsichtspflicht schon fast "provoziert" hätten. bin kein jurist und kann nur vermuten, dass es sich bei letzterem um fahrläössigkeit handeln würde ???

gibt es urteile oder entscheidungen?
wer hat erfahrungen und welche darstellungsmöglichkeiten habe ich (noch ist nix gemeldet) ???

danke
michel-p
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.04, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

nun, 600 Euro Schaden für einen Kratzer was ein kleines Kind verursacht hat, das klingt ja übertrieben. An das Auto werden noch mehr Kratzer kommen. (Klar ist es ärgerlich, wenn es vollkommen neu ist).
Da die Aufsichtspflicht ja hier eindeutig verletzt wurde, verstehe ich nicht warum die Privathaftpflicht nicht zahlen soll. Vielleicht können mal Forumsteilnehmer berichten, wie das in anderen Fällen abgelaufen ist.
Die ganze Sache interessiert mich, da ich auch kleine Kinder habe (eins geistig behindert) , und ich es auch schon kommen sehe, dass so was mal passiert.
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michel-p
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.04, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

danke schonmal für eure antworten !

es handelt sich bei den 600 euro um eine lackierung der ganzen seite rechts, denn es wurde ein schönes "EKG" gezeichnet von vorn bis hinten.

ich denke nicht mal an betrug !! nur möchte ich dumme fehler in der darstellung vermeiden, wegen denen dann am ende die regulierung scheitert.

es geht hier denke ich genau um die art der verletzung der ausichtspflicht:
zum einen kann keiner von den eltern verlangen, jede minute das kind im auge zu haben.also führt diese "leichte" verletzung der aufsichtspflicht nicht zu einem versicherungsfall!

andererseits sind sie dann wohl selbst schuld, falls sie es zu viele minuten unbeaufsichtigt lassen, weil sie dabb evtl. fahrlässig handeln, was wiederum eine regulierung ausschließt.

danke nochmal
michel-p

p.s.: zum versicherungsvertrag: die gastgeberin hat bei ihrem versicherungsvertreter nachgefragt und die auskunft erhalten, dass in diesem fall keiner haftbar gemacht werden könnte. die versicherung nicht, weil "kinder unter ??? jahren" nicht mitversichert seien. und die eltern nicht, weil sie für die kinder nicht verantwortlich gemacht werden können, weil diese noch zu kein und nicht wissen was sie tun.
TOLLE AUSKUNFT
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Milena
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.04, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Schau doch mal weiter unten in den Beiträgen. Das Thema wurde vor ca. 2-3 Monaten einige Male sehr ausführlich erörtert. D. h. keine Verletzung der Aufsichtspflicht- kein ersatzfähiger Schaden. Und dann kommt es drauf an, wie lange man das Kind allein gelassen hat, wie alt es ist und ob es schon mal ähnlich "auffällig" war. Da Junior mal schnell eine Eingebung haben kann, wenn man ihm drei Minuten den Rücken zudreht, ist fraglich, ob der Schaden ersatzfähig ist, denn erfahrungsgemäß wird man ein sechsjähriges Kind nicht jede Minute beaufsichtigen können bzw. müssen.
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michel-p
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.04, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo milena,

habe die suchfunktion bereits bemüht, aber (im versicherungsrecht-forum) noch nix gefunden...

kannst du mir vielleicht den link mal reinstellen oder ein paar weitere stichworte für die suchfunktion nennen??

danke
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Willi
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.04, 13:05    Titel: Auto von Kind verkratzt - Privathaftpflicht? Antworten mit Zitat

Hallo,
versucht mal herauszufinden, ob das Kind so etwas schon mal gemacht hat; falls ja, wäre es evtl. doch ein Fall verletzter Aufsichtspflicht.

Viel Erfolg, Willi
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 05.11.04, 17:06    Titel: hier dürftest Du auf Deinem Schaden sitzen bleiben Antworten mit Zitat

Ich denke, Du bleibst auf Deinem Schaden sitzen.

1. Schadensersatzanspruch gegen das Kind: nein, da unter 7 Jahre.

2. Verletzung der Aufsichtspflicht - Schadensersatzanspruch gegen die Eltern: wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du das Auto auf dem Grundstück der Eltern hinter dem Haus abgestellt. Die Erziehung zur Selbständigkeit kann nur funktionieren, wenn man das Kind eben nicht mehr auf Schritt und Tritt überwacht. Auf dem eigenen Grundstück kann ihm dabei mehr Freiraum gelassen werden als woanders. So, wei Du den Sachverhalt geschildert hast sehe ich hier keine Aufsichtspflichtverletzung. Damit hast Du auch keinen Schadensersatzanspruch gegen die Eltern.

Ergebnis: Du bleibst auf dem Schaden sitzen.

Mein Rat in diesem Fall: geh nicht zu Deiner Fachwerkstatt, die ohnehin keine eigene Lackiererei haben wird, sondern zu einer Autolackiererei. Die haben die selben Farben, meist günstigere Arbeitswerte und es entfallen die Verbringungskosten. Da sind Ersparnisse von ca. 1/3 drin.
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