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Angenommen, der Lebenspartner der Mieterin beleidigt den Vermieter.
Fristlose Kündigung der Mieterin geht ja wohl nicht, weil sie selbst nicht beleidigt hat, oder?
Ist es aber möglich und kann es erfolgreich sein, dem Lebenspartner ein Hausverbot zu erteilen? _________________ HH Kobbe
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Mein Beitrag gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Ausführliche Rechtsberatung erhalten Sie erforderlichenfalls von den dazu befugten Personen, z.B. einem Rechtsanwalt
Hausverbot erteilen kann nur, wer das Hausrecht besitzt. In der Wohnung der Mieterin hat sie das Hausrecht.
Bei einer negativen Prognose in dieser Geschichte ggf. Strafantrag wg. Beleidigung stellen, falls beweisbar. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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