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Ticket nie angekommen

 
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jus21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 09:17    Titel: Ticket nie angekommen Antworten mit Zitat

Hallo, folgendes Problem:
Ein Kunde vereinbart mit einer Fluggesellschaft, dass diese ihm das Ticket zuschicken soll. Das Ticket kommt jedoch nie bei ihm an, obwohl die Gsellschaft ihm das Ticket per Einschreiben ausgestellt hat. Wer muss die Kosten für den Flug bzw. die Neuausstellung eines Tickets übernehmen?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Ticket eingeschrieben geschickt wird, trägt das Empfangsrisiko der Kunde. Damit auch die Kosten für ein Ersatzticket.

Grundsätzlich ist ja Beförderungspflicht von der Fluglinie bei gebuchtem und bezahltem Flug. Allerdings kann sie eine Ausstellungsgebühr für ein Ersatzdokument verlangen, sowie eine Erklärung, dass bei missbräuchlicher Verwendung des nicht angekommenen Tickets der Kunde auch dieses noch extra zahlen muss (quasi Original plus selbst abgeflogenes).

Gruß
Peter
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jus21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn eine Versendung per Einschreiben vereinbart wurde? Ist dann die Fluggesellschaft verantwortlich? Oder die Post?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss geklärt werden, ob die Fluggesellschaft die Sendung fehlerhaft aufgegeben (falsche Adresse, zu spät...) oder die Post bzw. der Zustelldienst verantwortlich ist. Danach richtet sich, wer die Kosten zu tragen hat. Aber ich meine, in diesem Fall ist ja nachweislich nicht die "Schuld" vom Empfänger, so dass die Fluglinie eigentlich ein Ticket auf ihrer Kosten ausstellen müsste - allerdings schon mit der Klausel, bei missbräuchlicher Einlösung des ersten Tickets volle Bezahlung.

Gruß
Peter
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Rolf22
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der letztgenannten Klausel würde ich widersprechen: Die Fluggesellschaft hat schließlich die Möglichkeit, die Nummer des verlorengegangenen Tickets zu sperren.
Gruß
Rolf
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ist aber so gängige Praxis und auch Richter haben bisher noch nicht dagegen Einspruch erhoben. Es wurde sogar die Einhebung einer "geringen" Gebühr für die Ersatzdokumente als zulässig bestätigt.

Gruß
Peter
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Rolf22
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ist irgendwie nicht ganz einzusehen. Über eine Ticketsperre hätte man doch die Möglichkeit, den Dieb beim einchecken zu überführen und der Polizei zu übergeben - oder?
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ist sicherlich interessant dieser Aspekt. Ich kann auch im Moment nicht begründen, weshalb man das nicht so macht (technisch-logistische Probleme vielleicht?). Aber es ist im Moment eben so wie von mir geschildert.

Gruß
Peter
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