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Verfasst am: 13.09.05, 18:22 Titel: Muss ich den Anwalt bezahlen
Hi!
Hab da ein ganz großes Problem:
Hab was bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft (ca.200 Euro).
Meiner Meinung nach entsprach es der Artikelbeschreibung.
Der Käufer ist da anderer Meinung.
Da ich im Umzugsstress war konnte mich der Käufer nicht erreichen. (Telefon, Email)
Also ist er zu einem Anwalt gegangen welcher mir ein Einschreiben geschickt hat und erstmal Ersatzlieferung gefordert hat.
Ich würd den Artikel ja zurück nehmen, hauptsache die Sache ist erledigt. Hab im Moment genug andere Dinge um die Ohren.
Aber er fordert auch die Anwaltskosten von mir und das ist ja nicht wenig.
Muss ich seinen Anwalt bezahlen? Er hätt mir ja auch´n Brief schreiben können, der wäre ja auch nachgesendet worden.
Was ist der Unterschied wenn er vom Kaufvertrag zurück tritt oder ich?
Was soll ich machen?
Dazu müßte man wissen, wie genau der Unterschied zwischen Artikelbeschr. und Artikel ist.
Was steht denn in dem Schreiben? _________________ Silent leges inter arma
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