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Man hat das Recht, sich mündlich verfügte Verwaltungsakte bestätigen zu lassen und hierfür auch Rechtsgrundlage und Begründung zu erfahren ( siehe hierzu die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder). Dazu muß man nur zeitnah die Polizei anschreiben und sie eventuell unter Hinweis auf das passende Gesetz dazu auffordern, obwohl sie jedenfalls meiner bisherigen Erfahrung nach auch so antworten und sogar in den Antworten noch darauf hinweisen, dass man dieses Recht hat.
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