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Verfasst am: 04.11.04, 13:17 Titel: Kann ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht zurück nehmen?
Gestern ist mir eine unbekannte Person auf den Parkplatz unserer Einrichtung an das Auto gefahren. Der Schaden ist sehr gering.Durch eine Anzeige bei der Polizei habe ich die Halterin des Fahrzeuges bekommen. Ich hatte einen Zeugen der mir Autonummer und Autotyp aufgeschrieben hat.Ich möchte aber die Anzeige zurück ziehen,weil die Verursacherin es wirlich nicht gemerkt hat, daß sie an ein anderes Fahrzeug gestossen ist.Ich glaube ihr.Sie ist deshalb ganz von den Nerven.Noch dazu arbeitet sie seit drei Tagen in einem 1€ Shop in unserer Einrichtung.Sie lebt schon am Existensminimum.Ich möchte also die Anzeige zurück nehmen aber der Polizeibeamte verneinte es.Nun meine Frage. Gibt es denn keine Möglichkeit die Anzeige Rückgängig zumachen.Bitte um Hilfe. Vielen Dank
Verfasst am: 04.11.04, 13:56 Titel: Re: Kann ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht zurück nehmen?
Heidi hat folgendes geschrieben::
Gestern ist mir eine unbekannte Person auf den Parkplatz unserer Einrichtung an das Auto gefahren. Der Schaden ist sehr gering.Durch eine Anzeige bei der Polizei habe ich die Halterin des Fahrzeuges bekommen. Ich hatte einen Zeugen der mir Autonummer und Autotyp aufgeschrieben hat.Ich möchte aber die Anzeige zurück ziehen,weil die Verursacherin es wirlich nicht gemerkt hat, daß sie an ein anderes Fahrzeug gestossen ist.Ich glaube ihr.Sie ist deshalb ganz von den Nerven.Noch dazu arbeitet sie seit drei Tagen in einem 1€ Shop in unserer Einrichtung.Sie lebt schon am Existensminimum.Ich möchte also die Anzeige zurück nehmen aber der Polizeibeamte verneinte es.Nun meine Frage. Gibt es denn keine Möglichkeit die Anzeige Rückgängig zumachen.Bitte um Hilfe. Vielen Dank
Die Verkehrsunfalflucht § 142 StGB ist eine Offizialdelikt, sie wird von Amtswegen verfolgt. Wenn Sie Anzeige erstattet haben, kommt der ganze Vorgang ins Rollen und kann nicht mehr gestoppt werden. Es ist auch verständlich, denn die Verfolgung ist von allgemeinem öffenltichem Interesse.
Wenn man an ein anderes Auto stösst, so merkt man das. Sogar ein Lkw-Fahrer, der einen Smart streift, merkt das. Wenn sich jemand nach einem Parkrempler so einfach aus dem Staub macht, so ist das zu Recht strafbar. Es ist dabei unerheblich, ob die Fahrerin eine arme Sau ist mit 1-Euro-Job oder ein Großverdiener. Es geht um das Prinzip, daß man fremdes Eigentum nicht ungestraft beschädigen darf.
Und damit der Großverdiener nicht auch noch übervorteilt wird, ist ab einer Schadenshöhe von 1.300,- € der Führerschein des Verursachers für mindestens ein Jahr weg.
Wenn man an ein anderes Auto stösst, so merkt man das. Sogar ein Lkw-Fahrer, der einen Smart streift, merkt das. Wenn sich jemand nach einem Parkrempler so einfach aus dem Staub macht, so ist das zu Recht strafbar. Es ist dabei unerheblich, ob die Fahrerin eine arme Sau ist mit 1-Euro-Job oder ein Großverdiener. Es geht um das Prinzip, daß man fremdes Eigentum nicht ungestraft beschädigen darf.
LOL
ich habs mal erlebt dass ein LKW Fahrer ein Kind plattgemacht hat.
Is einfach weitergefahren.
Hat dann erst nach ca. 200m auf das Hupen des hinter ihm fahrenden LKW und dessen Lichthupe reagiert und hat angehalten.
Absolut toter Winkel.
Das Kind is ihm da reingelaufen und der hat nichmal gemerkt wie der Auflieger drübergerollt is!
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 09.09.05, 12:53 Titel: Gast
Hallo Gast.
Ich bin ja eigentlich recht neu hier, aber ihr Rechtsempfinden in allen Ehren. Die geistigen Ergüsse die Sie hier von sich geben sind wirklich hanebüchen. Wo haben Sie eigentlich ihr Wissen her? Aus der Bildzeitung? Dürfte eigentlich zutreffen. Wenn Sie sich schon hier verlustieren, dürften Sie ja auch einen Internetanschluß haben. Nutzen Sie den doch mal (Google etc. etc.). Und noch ein guter Rat: Halten Siue sich doch einfach an die Rechtsordnung, dann gibt es auch keine Probleme mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Schauen Sie nicht soviel Fernsehen und suchen Sie sich andere Freunde, die keine Probleme straf- oder strafprozsessualer Art haben. Und bitte verschonen Sie doch die Menschen in diesem Forum mit ihren kleingeistigen Fragen, Antworten oder Kommentaren. Sind sind m.E. ein Querulant.
Mit freundlichem Gruß
der Obermotzbruder _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
wie bereits richtig gesagt wurde, handelt es sich bei ner VU FLucht um ein Offizialdelikt. D.h. es muss der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Allerdings ist falsch, dass man jeden Parkrempler zwingend bemerken muss. Es kommt darauf an, ob es der Schädiger gemerkt hat. Dies wird anhand von Gutachten belegt. Natürlich spielen auch die Vernehmungen eine Rolle.
Zwar kann man die Anzeige nicht zurückziehen, aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten auf ein Verfahren einzuwirken, zum Beispiel kann man sich an die zuständige Stelle für Täter-Opfer-Ausgleich wenden. Kommt es auf diesem Weg zu einer Einigung kann das durchaus den Ausschlag zu einer Einstellung geben.
Aber ansonsten: Fahrerflucht ist nur strafbar, wenn man den Unfall bemerkt hat. Auch könnte angesichts der finanziellen Lage der Beschuldigten die Möglichkeit bestehen beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu erhalten, mit dessen Hilfe sie in dieser Angelegenheit eine anwaltliche Erstberatung für höchstens 10 Euro bekäme.
Ich habe einmal (und dies war die einzige Anzeige meines Lebens - und die auch nur, weil bei der entsprechenden Situation das Leben meiner Tochter gefährdet war) eine Anzeige wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung erstattet.
Der Angezeigte setzte sich mit mir in Verbindung und zeigt wirklich glaubhafte Reue.
Hinzu kam, daß in diesem Fall nicht nur seine Zukunft (das hätte er sich vorher überlegen sollen), sondern auch wirklich dramatisch die Zukunft seiner Famile im Gefahr war. Und die können wirklich nichts für den Vater.
Zurückziehen konnte ich nichts.
Aber ich habe das Verhalten des Angezeigten mir gegenüber, seine Reue und noch ein paar andere Dinge, die ich hier nicht erwähnen möchte, an die Staatsanwaltschaft zusammengeschrieben und bei der Polizei der Akte beifügen lassen.
Das führte dazu, daß der Mann zwar eine drastische Strafe erhielt, aber seinen Führerschein und seinen Beruf behielt.
Man kann darüber streiten, ob dies richtig war.
Mir persönlich geht es besser, als wenn er die volle Härte hätte spüren müssen.
Zum Parkrempler: Ist mir auch schon passiert. War eine gamz leichte Berührung mit allerdings einem Schaden von etwa 600 Mark. Ich konnte nachweisen (was auch srimmte), daß ich den Kofferraum mit Altglas vollhatte - und das auf grobem Kopfsteinpflaster. Und da wurde mir geglaubt, daß ich den leichten Schaden nicht bemerkt hatte.
Insbesondere deshalb, weil ich mein Auto wenige Minuten nach dem Vorfall wieder in eben dieselbe Lücke gestellt hatte - also nicht davon auszugehen war, daß ich hatte abhauen wollen.
Grüße
John _________________ Ich würde, wenn ich wüßte, wie es wäre, wenn ich's täte.
Wenn man an ein anderes Auto stösst, so merkt man das. Sogar ein Lkw-Fahrer, der einen Smart streift, merkt das.
Ich selbst war schon einmal Beifahrer bei einem solchen Unfall. Es bot sich folgender
Sachverhalt: Ich und zwei Bekannte, wovon einer den Wagen fuhr in dem wir saßen,
fuhren Rückwärts aus einer Parklücke heraus. Es handelte sich bei unserem Wagen um
einen damals (vor etwa einem Jahr) aktuellen Wagen der Firma Xyz.
Dem angerempeltem Auto, ein VW Polo mit Baujahr 1987 herum, also schon einige Jahre
alt wurde auf der Fahrerseite die Tür gut 5 cm tief eingedrückt und der Seitenspiegel
leicht verbogen.
Wir bemerkten den ganzen Vorfall nicht. Das einzige was man hören konnte waren
die Warnsensoren des Xyz, welcher beim Rückwärts-herausfahren monierte,
dass man schon zu nah am Hindernis ist.
Da wir uns aber nicht Sicher waren, ob der Schaden den wir und direkt anschauten,
von uns verursacht wurde, oder einer anderen Person zugeschrieben werden musste,
warteten wir bis die Halterin, kurz darauf, vom Einkauf zurückkam. Diese war natürlich
überglücklich dass wir noch gewartet hatten.
Es passiert wirklich das ein oder andere Mal, dass man nicht mitbekommt wenn man
einen Schaden anrichtet. Der Schaden am Xyz war übrigens nur ein leichter (!)
Kratzer am Stoßfänger. _________________ Audiatur et altera pars.
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