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KFZ-Finanzierung - Aussichtsloser Fall?

 
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PurpleRose
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 13:54    Titel: KFZ-Finanzierung - Aussichtsloser Fall? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

A ist nicht mehr kreditwürdig, möchte aber ein Fahrzeug kaufen.
Deshalb schliesst B auf Bitten des A mit Autohändler Z einen Kaufvertrag über einen Neuwagen ab. Mit der X-Bank schliesst B dann einen Finanzierungsvertrag über das Fahrzeug ab.

Nach Absprache zwischen A und B, übergibt Händler Z das Auto an A, der es auch fährt.

Aufgrund einer internen Absprache zwischen A und B will A aber die Finanzierungsraten zahlen und tut dies auch regelmäßig.

Nach einigen Monaten stellt A die Zahlung der Raten ein und die X-Bank möchte nun von B die ausstehenden Raten, bzw. die weitere Zahlung erlangen. Außerdem droht die X-Bank mit Kündigung des Darlehens.

A sagt, er hätte mit der ganzen Sache nichts zu tun, denn B hätte schliesslich alles unterschrieben.
Kann B den A irgendwie in die Verantwortung nehmen, bzw. Zahlungsansprüche oder Nutzungsersatz gegen ihn geltend machen?

MfG
Purple Rose
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall ist nicht neu, war vor ein paar Wochen schon einmal in diesem Forum.

Selbst wenn B Ansprüche gegen A geltend machen kann, wie will er sie denn durchsetzen? B ist doch nicht kreditwürdig, vermutlich nicht ohne Grund. Da war A wohl zu blauäugig.
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PurpleRose
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Rembrandt:

Danke für Ihre Antwort.

Wissen Sie an welcher Stelle der Fall in diesem Forum schon einmal geschildert wurde / Link?

"Nicht kreditwürdig" bedeutet, dass A aufgrund eines negativen Schufaeintrages wohl keinen Kredit bekommen hätte.
Aktuell könnte schon was bei ihm zu holen sein.

Mich würde aber vor allem interessieren, ob B grundsätzlich Ansprüchge gegen A hat!?

MfG
PurpleRose
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist der B in der Klemme.

Um den Fall aufzudröseln, muß zwischen den Verträgen unterschieden werden. Er existieren so gesehen zwei Arten von Verträgen:

Vertrag 1: Zwischen dem B und der X-Bank zur Finanzierung eines Autos. A hat mit diesem Vertrag nichts zu tun. Die Verpflichtung liegt ausschließlich bei B die Raten aufzubringen, um sie der X-Bank auszuzahlen.

Vertrag 2: Zwischen dem A und dem B existiert eine Art von Nutzungsvertrag über die Untervermietung des Fahrzeuges. Das die Untervermietung aller Voraussicht nach gegen die Bestimmungen des Finanzierungsvertrag verstößt, sei dahingestellt. Normalerweise ist in den AGB´s von solchen Finanzierungsverträgen geregelt, daß eine Untervermietung nur mit Zustimmung der Bank möglich ist.

Nun passiert folgendes:

A stellt die Zahlungen ein, sodaß B widerrum die Zahlungen an die X-Bank nicht aufbringen kann. Die X-Bank fordert die Raten, ansonsten wird der Vertrag gekündigt und fällig gestellt.

A hat erstmal tatsächlich nichts mit dem Finanzierungsvertrag zu tun, da der Vertragspartner der X-Bank nur der B ist und nicht der A.

Theoretisch hat der B ev. Ansprüche aus dem Nutzungsvertrag mit dem A, die er aber wohl gerichtlich durchsetzen müßte. Das hängt natürlich davon ab, wie dieser Nutzungsvertrag gestaltet ist. Und wenn der A nichts auf der Naht hat, wird es natürlich schwierig, hier Ansprüche durchzusetzen.

Um das Risiko zu minimieren, kann ich dem B nur raten, so schnell wie möglich das Fahrzeug sicherzustellen, damit da kein Unfug passieren kann. Anschließend muß sich B mit der Bank auseinandersetzen.

Aber letztendlich ist nur B in der Haftung bei der Bank. Mit A hat die Bank nichts zu tun.

Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich dargestellt, ohne zu sehr ins Labern abgedriftet zu sein.
Lachen
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