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Verfasst am: 15.09.05, 01:20 Titel: Rücknahme der Zulassung und Aufhebung der Immatrikulation
Person A exmatrikuliert sich zum Tagesdatum vor Prüfungsbeginn einer Klausur (2.Versuch). Person A nimmt später das Studium (nach 1 Jahr) bei B (Hochschule)- wie zuvor- wieder auf. Person A wird von B ins höhere Semester eingestuft und studiert zwei Semester lang. Person B führt plötzlich eine Rücknahme der Zulassung bie Person A durch und hebt zugleich die Immatrikulation auf. Person B begründet dies damit, dass bei Person A kein Prüfungsanspruch zum Zeitpunkt der Immatrikulation im beschränkten Studiengang bestand, und eine Zulassung nie hätte erteilt werden dürfen. Person B sagt das ihr ein Fehler unterlaufen sei.
Person A sieht das anders, durch Exmatrikulation zum Tagesdatum der damaligen Klausur hätte Person B durch eine entsprechende Studienordnung verhindern können und lediglich eine Exmatrikulation zum Semesterende vorsehen können. Auf diese Weise meint Person A, hätte sie die ungewünschte aber zwingende Rechtsfolge vermeiden können, so dass der zweite Prüfungsversuch mangels Teilnahmemöglichkeit nicht als "nicht bestanden" zu bewerten ist. In der Zwischenzeit hat Person A die Prüfung, die am Tag ihrer Exmatrikulation vorgesehen war erfolgreich bestanden. Person B fügt hinzu, dass die Exmatrikullation erst um 24 Uhr in Kraft tritt, somit sei Person A zum hiesigen Zeitpunkt noch eingeschrieben gewesen.
Wie ist die Rechtslage?
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