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Verfasst am: 28.10.04, 14:18 Titel: Abnahme gemäß Vertrag
Ein Werk jeder Art bedingt eine Abnahme. Eine Abnahme eines Werkes wird zumeist vertraglich geregelt.
Eine Bereitstellung zur Abnahme führt nicht automatisch zur Abnahme. Ein Werk ist als solches Abgenommen, wenn keine abnahmehinderlichen Fehler vorliegen (Abnahmeprotokoll, von beiden Seiten zu führen) rsp. z.B. im Softwarebereich, der Nutzen des Werkes uneingeschränkt möglich ist.
Als abnahmehinderlich gelten zumeist auch grobe Mängel in der Verarbeitung oder ein Werk, das nicht dem Stand der Technik entsprechend erstellt wurde.
Wird ein Werk zur Abnahme bereitgestellt und diese findet nicht statt (also auch keine Ablehnung der Abnahme aufgrund von Mängeln), so wird es zumeist nach einer Frist automatisch als abgenommen eingestuft. Bei Mängeln sollte also der Abnahme auf jeden Fall widersprochen werden.
Ja, hoffe ich auch. Kann man damit gegen den Zeitpunkt einer Mieterhöhung argumentieren, weil die Modernisierungsarbeiten weder im ganzen Objekt beendet sind, noch eine Abnahme stattfand?
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