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Verfasst am: 14.09.05, 10:15 Titel: Intervention: Beobachtung durch den Verfassungsschutz
Bekanntlich gibt es Organisationen, wie zB Scientology oder die PDS, von denen die Öffentlichkeit weiss - also auch die Betroffenen selbst - dass sie vom VS observiert werden. Gegen diese Observationen wird dann manchmal gerichtlich interveniert, wie vor kurzem erfolgreich durch Scientology.
Mich interessiert, wie es sich bei der Beobachtung von Privatpersonen durch den VS verhält. Meines Wissens wird denen nicht bekannt gemacht, dass sie observiert werden. Vielleicht wenn die Sache abgeschlossen ist, bekommen die auf Nachfrage eine entsprechende Auskunft.
Meine Frage ist, ob und warum es sein kann, dass dadurch Privatpersonen machtloser gestellt sind, als o.g. Organisationen. Welche Möglichkeiten bleiben einer Privatperson da noch, sich gegen Observationen durch den VS zu wehren, also den Vorgang (durch Dritte/zB Gerichte) überprüfen zu lassen?
Wurde denn von offizieller Seite bestätigt, dass diese Gruppierungen beobachtet werden, oder gilt es allgemein als "bekannt"?
Wenn letzteres zutrifft, hat die Privatperson schlicht Pech, dass es keinen gibt, der soetwas - aufgrund der fehlenden Prominenz - "in Erfahrung bringt"(inoffiziell). _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Es kommt immer auf den Grund an, den der zu Beobachtende darstellt. Da muss zwischen Polizei, effektuierend Kripo, dem Verfassungsschutz und dem BND unterschieden werden.
Leider verfehlt es gerade bei einzelnen Personen dann oft den Sinn, wenn man vorher bescheid gibt. Der Unterschied zwischen BND und Verfassungsschutz ist, dass der Verfassungsschutz in der Hinsicht verstärkt mit eigenen Agenten arbeitet und der BND im Inland mehr auf angeheuerte setzt, die Informationen zB. aus Moscheen, weiterleiten.
Zitat:
Wurde denn von offizieller Seite bestätigt, dass diese Gruppierungen beobachtet werden, oder gilt es allgemein als "bekannt"?
Letzteres _________________ Silent leges inter arma
Ich spreche vom Verfassungsschutz. Meines Wissens sind das die einzigen, die - anders als die Polizeien - ohne Richterbeschluss und unbefristet und über Jahre jede Person bis in die Privat- und Intimsphäre observieren dürfen. Aber ich muss wohl noch ergänzen, wenn eine Privatperson bereits mutmasst, observiert zu werden - quasi das Äquivalent zu der öffentlich bekannten Information (VS-Bericht), dass eine Organisation vom VS observiert wird.
Es geht also um Frage, welche Möglichkeiten eine Privatperson hat, sich zu wehren, bzw warum sie keine Abwehrmöglichkeit hat, im Gegensatz zu einer Organisation. Einige Organisationen (PDS, Scientology, u.a.) sind vor Gericht gezogen. Das war wohl nur möglich auf der Basis, dass die Observation unstrittig war. Wenn es bei einer Privatperson nur um (begründete) Mutmassungen geht, fehlt halt diese Basis für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Das ist die Problematik, die ich hier gerne erörtert hätte.
Stellen sie sich die Situation in Sachsen vor. Eine rechts orientierte Partei zieht in den Landtag ein. Die Partei ist jedoch unterwandert vom Verfassungsschutz. Kann man jetzt ausschließen, dass Agenten Politik machen?
Es soll nicht heißen ich vertrete diese polit. Meinung, im Gegenteil. _________________ Silent leges inter arma
Sie sind wohl einer von der Sorte die kindlich Beleidigt sind, weil wir beide in einen anderen Thread eine Meinungsverschiedenheit haben. Nun gut. _________________ Silent leges inter arma
Sie sind wohl einer von der Sorte die kindlich Beleidigt sind, weil wir beide in einen anderen Thread eine Meinungsverschiedenheit haben. Nun gut.
Nö. Sie tragen nur nirgends einen inhaltlichen Gewinn bei, schweifen ab und zerreden, orientieren sich nicht an der Sache, sondern an Personen - alles Merkmale von Foren-Trollen.
Es geht also um Frage, welche Möglichkeiten eine Privatperson hat, sich zu wehren, bzw warum sie keine Abwehrmöglichkeit hat, im Gegensatz zu einer Organisation. Einige Organisationen (PDS, Scientology, u.a.) sind vor Gericht gezogen. Das war wohl nur möglich auf der Basis, dass die Observation unstrittig war. Wenn es bei einer Privatperson nur um (begründete) Mutmassungen geht, fehlt halt diese Basis für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Das ist die Problematik, die ich hier gerne erörtert hätte.
Ich denke, bei den Gerichtsverhandlungen ging es nicht um die Observierungen, sondern um die Erwähnung im (öffentlichen) Verfassungsschutzbericht. Hiergegen besteht die Möglichkeit gerichtlich vorzugehen. Dies gilt genauso für Organisationen wie für Privatpersonen.
Sie sind wohl einer von der Sorte die kindlich Beleidigt sind, weil wir beide in einen anderen Thread eine Meinungsverschiedenheit haben. Nun gut.
Nö. Sie tragen nur nirgends einen inhaltlichen Gewinn bei, schweifen ab und zerreden, orientieren sich nicht an der Sache, sondern an Personen - alles Merkmale von Foren-Trollen.
Fragten sie nicht warum es von einem besonderen Interesse ist, wenn es um Parteien geht. Ich weiß jetzt nicht wie ihr Auffassungsvermögen ist. Scheinbar nicht ausreichend, um manch einen Beitrag zu verstehen. _________________ Silent leges inter arma
Ich denke, bei den Gerichtsverhandlungen ging es nicht um die Observierungen, sondern um die Erwähnung im (öffentlichen) Verfassungsschutzbericht.
Wie kommen Sie darauf?
Gesetzt den Fall, das wäre so, dann einerseits aber doch nur unter der Bedingung, dass die Observationen sich rein auf die geschäftlichen Abläufe beziehen und keinesfalls sich auch auf die privaten Aktionen der Mitglieder erstrecken. Dass diese Bedingung gegeben ist, bezweifele ich.
Aber sobald Privatpersonen observiert werden, gilt sicher das vorrangige Interesse, die eigenen Privat- und Intimsphäre dagegen zu schützen - ohnehin kann man ja wohl kaum observierte Privatpersonen in einem öffentlichen VS-Bericht erwähnen.
ZwischenFazit: Was für öffentliche Organisationen die öffentliche Erwähnung in einem VS-Bericht ist, ist für Privatpersonen die Mutmassung, heimlich vom VS observiert zu werden - womit wir wieder bei meiner Ausgangsfrage sind.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.09.05, 15:03 Titel:
jajosch hat folgendes geschrieben::
Der Unterschied zwischen BND und Verfassungsschutz ist, dass der Verfassungsschutz in der Hinsicht verstärkt mit eigenen Agenten arbeitet und der BND im Inland mehr auf angeheuerte setzt, die Informationen zB. aus Moscheen, weiterleiten.
Der BND arbeitet AFAIK überhaupt nicht im Inland.
Nach meiner Kenntnis unterteilt sich das wie folgt:
BND - Auslandsgeheimdienst
MAD - Spionageabwehr
VS - Inlandsgeheimdienst _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich denke, bei den Gerichtsverhandlungen ging es nicht um die Observierungen, sondern um die Erwähnung im (öffentlichen) Verfassungsschutzbericht.
Wie kommen Sie darauf?
Zeitung lesen.
Berti Urig hat folgendes geschrieben::
Aber sobald Privatpersonen observiert werden, gilt sicher das vorrangige Interesse, die eigenen Privat- und Intimsphäre dagegen zu schützen
Nein. Das vorrangige Interesse des Verfassungsschutzes ist, die Verfassung zu schützen. Da dies mit geheimdienstlichen Methoden erfolgt (erfolgen muss), ist eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen des VS weder für Organisationen noch für Privatpersonen sinnvoll möglich.
Daher gibt es die parlamentarische Kontrollkommission für Geheimdienste im Bundestag.
Ich denke, bei den Gerichtsverhandlungen ging es nicht um die Observierungen, sondern um die Erwähnung im (öffentlichen) Verfassungsschutzbericht.
Wie kommen Sie darauf?
Zeitung lesen.
Ach, Sie nennen Ihre Gründe nur in "der Zeitung", nicht hier.
Berti Urig hat folgendes geschrieben::
Aber sobald Privatpersonen observiert werden, gilt sicher das vorrangige Interesse, die eigenen Privat- und Intimsphäre dagegen zu schützen
Nein. Das vorrangige Interesse des Verfassungsschutzes ist, die Verfassung zu schützen. Da dies mit geheimdienstlichen Methoden erfolgt (erfolgen muss), ist eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen des VS weder für Organisationen noch für Privatpersonen sinnvoll möglich.
Daher gibt es die parlamentarische Kontrollkommission für Geheimdienste im Bundestag.
Sie haben zwar gelesen, aber offensichtlich nicht verstanden (womöglich symptomatisch für Mitarbeiter des VS).
Die parlamentarische Kontrollkommission wird kaum von sich aus jeden Einzelfall überpüfen und erweist sich darum offensichtlich als sinnlos, wenn Leute Opfer ausufernder geheimdienstlicher Aktivitäten sind, aber selbst keine Möglichkeit der Abwehr haben.
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