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Lokalverbot für den Vorpächter?

 
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Moosbach
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:25    Titel: Lokalverbot für den Vorpächter? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

A hat ein Lokal von B ordnungsgemäß (mit Vertrag) übernommen. A + B sind mittlerweile jedoch zerstritten. Kann A dem Vorbesitzer Lokalverbot erteilen? A zahlt die Pacht, die Abstandszahlung für die Einrichtung werden per Raten an den Vorbesitzer bezahlt. Es gilt ja der Eigentumsvorbehalt.

Danke im Voraus!
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

A kann JEDEM gast hausverbot erteilen und mehr als ein gast ist B ja nicht, auch wenn da noch ein ratenvertrag existiert.
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