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Lärm und Pöbeleien durch Restaurantbesitzer

 
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snaggi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 12:25    Titel: Lärm und Pöbeleien durch Restaurantbesitzer Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an selbst genutztes Wohneigentum liegt gegenüber eines Restaurants, welches sich auf der anderen Straßenseite, ca. 10m entfernt, befindet.
Beim Kauf des Wohneigentums war dort nur ein leer stehendes Haus.
Nehmen wir weiter an, das Restaurant öffnet bei großer Außenwärme die Fenster und ständiger Lärm schallt Nachts über die Strasse, welcher die Nachbarn dazu nötigt bei der Hitze die Fenster zu schließen um zumindest etwas Schlaf zu finden.
Stellen wir uns weiter vor, dieser Restaurantbesitzer lebt seine Mentalität sogar auf der Strasse aus (hypothetisch gesprochen könnte er Grieche sein) und pöbelt Polizei und Nachbarn an, wenn die um Ruhe bitten und man könnte nicht vernünftig mit ihm reden. Des Weiteren sollte davon ausgegangen werden das dieses öfter passiert, nur nicht mehr im Beisein der Polizei.
Theoretisch könnten dort zwei Fragen aufkommen.
1.)Was wäre wohl der folgerichtige Handlungsablauf um dieses Problem zu beseitigen?
2.)Gibt es eine Vorschrift, ähnlich der für Diskotheken, ab einer bestimmten für die Räumlichkeiten zugelassenen Personenanzahl muss eine Entlüftungs- bzw. Klimaanlage verbaut sein. Wie hoch müsste dabei z.B. im Lande Bremen, die Personenanzahl in einem Restaurant sein?

Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum eine Idee welchen hypothetischen Verlauf diese Geschichte nehmen könnte.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt hierzu eine Vielzahl von Vorschriften.

Ich kenne sie selbst nicht alle. Als Tipp kann ich nur das Gewerbegesetz, das Gaststättengesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz nennen.

Man sollte sich diese mal durchlesen und dann darauf achten, ob sie von dem betreffenden Gewerbebetrieb auch eingehalten werden. Wenn nicht, könnte man als betroffener Nachbar entsprechende Klage erheben.
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die polizei gerufen wird, würde der betreiber das ja erst mitbekommen, wenn sie vor ort sind, wo diese dann aber wiederum den lärm selbst gehört hätten.

dauernd die polizei im laden wirkt geschäftsschädigend, streitet der betreiber dann mit ihnen, wirkt das gleich dreifach Smilie

ansonsten halt zeugen sammeln, protokolle ausfüllen, wie lange z.b. außengastro betrieben wurde an welchen tagen (is ja nur bis 22 oder 23 je nach bundesland in wohngebiet erlaubt), evtl. klage einreichen oder beim gewerbeamt anrufen und denen den hohen lärmpegel und die evtl. zu langen öffnungszeiten der außengastro anzeigen, irgendwann lernt selbst der dümmste.

aber: das gespräch sollte dennoch sachlich im vordergrund stehen. alles andere bedeutet einen nicht unerheblichen aufwand.


edit: hatte des falsch verstanden von wegen nachts fenster öffnen, er hat wohl keinen außenbereich, ja? naja, falls doch, lass ich es mal stehn.
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