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recht.de :: Thema anzeigen - Mikrozensusgesetz-Auskunftsverweigerung 44 Seiten Fragebogen
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Mikrozensusgesetz-Auskunftsverweigerung 44 Seiten Fragebogen

 
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ingeborg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 13:37    Titel: Mikrozensusgesetz-Auskunftsverweigerung 44 Seiten Fragebogen Antworten mit Zitat

Wenn jemand den Fragebogen "Mikrozensus/Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union" von den "Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder nicht ausfüllen und abgeben will, was passiert dann?

Es gibt folgenden Passus:

"Die Aufforderung zur Auskunftserteilung ist ein Verwaltungsakt.
Die Verweigerung der Auskunft kann zur Einleitung eines Zwangsverfahrens führen.

Die Erfahrungen der bisher durchgeführten Befragungen habe gezeigt, dass
Bürger der Anmeldung des Interviewers oft misstrauen. Obwohl ihnen mit der
Terminankündigung auch Unterlagen zugehen, aus denen die Rechtmäßigkeit der
Befragung und die Auskunftspflicht eindeutig ersichtlich sind, reagieren sie
weder auf den wiederholten Versuch der Interviewers, die Fragen zu
beantworten, noch auf die sich anschließende Aufforderung des Amtes zur
Selbstausfüllung der Belege.
Teilweise wurde die ernste Konsequenz der Auskunftsverweigerung erst erkannt, wenn nach Mahnung und Androhung eine Zwangsgeldverfahrens der Heranziehungsbescheid zugeschickt wurde."

aber gleichzeitig steht:

Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatitikgesetzes
Die §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwengung.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das Zwangsgeld ist kein Bußgeld - es soll nicht ein Nichtbeantworten bestrafen, sondern dich durch ein empfindliches Übel zur Beantwortung der Fragen veranlassen.
Zwangsgelder werden somit nicht nach den Bußgeldvorschriften sondern nach dem
Verwaltungsvollstreckungsgesetzt festgesetzt.
Die Festsetzung kann mehrfach erfolgen, bis das Ansinnen der Behörde erfüllt ist.

Über die Pflicht, den Bogen auszufüllen, bist du ja mit den beiliegenden Unterlagen aufgeklärt worden.

Gruß
HaWeThie


PS: was ist so schlimm daran, den Behörden anonymisiert Fragen zu beantworten, damit man wenigstens ein bischen planen kann?
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Martin Jandel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

zum nachlesen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=28083&highlight=mikrozensus

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=24046&highlight=mikrozensus

Um die Auskunfspflicht kommen Sie u.U. nicht herum. Es ist aber unwahrscheinlich, daß die Angaben nachgeprüft werden. Winken
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