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mich interessiert die Rechtslage, die für Wahlflyer angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl gilt.
Angenommen, eine Partei würde klar und deutlich sichtbare "Bitte keine Werbung"-Aufkleber auf Briefkästen mehrfach ignorieren. Wäre dies ein Verstoß gegen irgendein Gesetz? Meines Wissens nach ist es bei üblicher Reklame (Kaufhäuser etc.) nicht gestattet, solche "Hinweise" unbeachtet zu lassen. Gilt dies auch für Parteien-Werbung?
Ich würde mich über Antworten freuen - vielen Dank
mich interessiert die Rechtslage, die für Wahlflyer angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl gilt.
Angenommen, eine Partei würde klar und deutlich sichtbare "Bitte keine Werbung"-Aufkleber auf Briefkästen mehrfach ignorieren. Wäre dies ein Verstoß gegen irgendein Gesetz? Meines Wissens nach ist es bei üblicher Reklame (Kaufhäuser etc.) nicht gestattet, solche "Hinweise" unbeachtet zu lassen. Gilt dies auch für Parteien-Werbung?
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