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Hilfe! Probleme mit Kündigung Fitnessvertrag

 
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Mirjam2505
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 16:16    Titel: Hilfe! Probleme mit Kündigung Fitnessvertrag Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe ein großes Problem mit meinen Fitnessvertrag.
Ich bin September 2004 Mitglied bei einem Fitnesstudio. Seit Anfang des Jahres 2005 hatte ich große Probleme gesundheitlich. Habe plötzlich einen sehr hohen Blutdruck bekommen und war auch sehr oft ins Krankenhaus eingeliefert worden. (Bin erst 23.Jahre). Habe dann 2 Monate nicht mehr trainieren dürfen. Bin dann mehrmals untersucht worden und mitlerweile ist rausgekommen dass ich ihn vererbt habe.

So, nun habe ich Anfang des Jahres 2 Monate nicht trainieren dürfen und dann ist plötzlich mein Blutdruck besser geworden. Habe mir nichts mehr dabei gedacht. Habe dann wieder trainieren angefangen und aufeinmal bin ich wieder im Krankenhaus gelandet weil ich wieder so Blutdruck-Attacken bekommen habe. Habe jetzt ärztlicherseits ein Attest bekommen, dass ich kein Krafttraining mehr machen darf weil jedes Mal wenn ich es wieder mit dem trainieren versuche bekomme ich wieder diese Probleme. Habe auch ein Attest bekommen und dies dem Fitnesstudio gegeben.

Habe schriftlich eine Kündigung geschickt. Daraufhin habe ich eine bestätigung bekommen dass mein Vertrag erst 2006 September ausläuft und es früher nicht ginge. Habe dann angerufen und mit denen geredet, dass ich weiss das man sofort kündigen kann mit einen ärzlichen Attest. Bin zu meiner Bank dann und habe mir meinen letzten Beitrag zurück geholt.
Heute habe ich eine Mahnung mit 8 !! Euro Mahngebühr bekommen und darauf steht, dass ich nicht aus dem Vertrag sofort rauskomme wenn dann währe nur eine Pausierung möglich.

Ich habe auch mit meiner ärztin geredet und die meinte dass ich auf keinen Fall mehr krafttraining mehr machen dürfe. Ich seh auch nicht ein 1 Jahr lang weiter zu zahlen wenn ich es gesundheitlich nicht mehr machen kann.

Sorry wenn dies ein ewig langer Text ist. Vielleicht kann mir wer helfen.

Vielen Dank im vorraus.
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Sigma
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn du ein ärztliches Gutachten vorlegen kannst, in dem deutlich die weitere und zukünftige Sportausübung aus gesundheitlichen Gründen untersagt wird, hast du sogar ein Sonderkündigungsrecht, welches mit sofortiger Wirkung gültig ist!
Wichtig ist aber, dass das Attest keine zeitliche Einschränkung oder sporttaugliche Begrenzungen vorsieht.
Da gegen kann dein Fitness-Studio absolut nichts machen.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 04:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sigma hat folgendes geschrieben::
Also, wenn du ein ärztliches Gutachten vorlegen kannst, in dem deutlich die weitere und zukünftige Sportausübung aus gesundheitlichen Gründen untersagt wird, hast du sogar ein Sonderkündigungsrecht, welches mit sofortiger Wirkung gültig ist!
Wichtig ist aber, dass das Attest keine zeitliche Einschränkung oder sporttaugliche Begrenzungen vorsieht.
Da gegen kann dein Fitness-Studio absolut nichts machen.


Bestreiten, verweigern Mahnbescheid gegen den Kunden. Vor Gericht eeinen neutralen Sachverständigen bestellen lassen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Sigma
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das letzte Posting richtig verstanden habe, soll das Fitness-Studio das Attest bestreiten, einen Mahnbescheid herausgeben und eine gerichtliche Klärung, inkl neutralen Gutachten prüfen lassen.

Habe schon ähnliche Fälle gehabt und stellt für das Studio nur einige Probleme da:

1.)
Mahn- und Vollstreckungsgebühren muss das Studio vorlegen.

2.)
Ein weiterer Gerichtsprozess, welcher nach dem Widerspruch des Gegners erfolgt, erfordert vom Studio weitere Gerichtskosten.

3.)
Ein "neutrales" Gutachten kann nur durch ein Gericht bestellt werden, jedoch nicht vom Studiobetreiber!

4.)
Desweiteren ist es fraglich, ob das Gericht die kostenintensive Bestellung eines Sachverständigen für notwendig erachtet.

5.)
Ein vom Studiobesitzer "vorgeschlagener" Gutachter muss weder das Gericht anerkennen, noch die Gegenseite annehmen.

6.)
Sollte nämlich das Studio verlieren, trägt der Betreiber "a l l e" entstandenen Kosten, inkl. Gerichtsgutachten und die Kosten des Beklagten! Das wird mächtig teuer!

Dieses Vorhaben geht in den Regelfällen für das Studio schief, da sich kein Arzt ein falsches Attest leisten kann. Zudem kann der Patient Beschwerden aufweisen, die kein Mediziner (Gutachter) nachweisen kann!
Zudem bringt es einen schlechten Ruf für das Fitness-Studio (spricht sich rum) und die Kunden bleiben weg.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kann das Fitnessstudio aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen nicht mehr genutzt werden, so ist dies ein Grund für eine sofortige Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund. Dies ist von der Rechtsprechung eindeutig festgelegt worden.
Beispielhaft:

Zitat:

Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.

vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).



Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnesscenter ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn der Hausarzt des Mitglieds von der Teilnahme an Fitnessübungen für längere Zeit abrät. Auf die Frage, ob der im Attest dokumentierte Rat medizinisch berechtigt und sachlich begründet ist, kommt es nicht an. Die Kündigung des Mitgliedsvertrags mit einem Fitnesscenter aus wichtigem Grund setzt nicht voraus, dass das Mitglied gänzlich sportunfähig ist. Im Regelfall ist eine Kündigung vielmehr schon dann möglich, wenn ein – aus Sicht des Mitglieds – wichtiger Teil der Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

AG Rastatt, Urteile v. 04.04./25.04.2002 – 1 C 19/02 und 1 C 398/01 = NJW-RR 2002, 1280



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