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Abgehört werden: Auch am Computer?

 
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Püppchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:44    Titel: Abgehört werden: Auch am Computer? Antworten mit Zitat

Zitat:
Abgehört werden: Auch am Computer?
Gemäß §§ 100 a ff. StPO dürfen Telefon und Handy, aber auch jede sonstige technische Nachrichtenübermittlung, also auch per Mail-Box, über Satellit oder Internet, überwacht werden. Die Voraussetzungen sind identisch mit denen, die bereits in dem Kapitel Lauschangriff dargestellt sind.

Es ist zusätzlich möglich, den Bildschirm abzutasten und so den Inhalt eines Computervorgangs "abzuhören". Rechtsgrundlage ist § 100 c Abs. 1 Nr. 1 b StPO, wonach der Einsatz "sonstiger technischer Mittel zur Observation" zur Strafverfolgung möglich ist.

Vom Bildschirm, aber auch vom Computer und den Kabeln, sogar vom Modem, gehen elektromagnetische Wellen aus.

Sie entstehen durch die Taktfrequenz der Mikroprozessoren.

Diese lassen sich messen und zu einem Bild zusammensetzen, das in etwa dem eines Video-Standbildes entspricht. Der "Lauscher" hat also das vor Augen, das der User vor dem PC gerade sieht.

Problematisch ist jedoch vor allem die Strafverfolgung bei Internetstraftaten. Denn die Strafprozessordnung gibt nur Eingriffsbefugnisse innerhalb der deutschen Landesgrenzen; Internet-Straftaten haben aber meist Auslandsbezug.


http://www.recht-virtuell.de/computer.htm

Ist dies wirklich rechtens Frage
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen davon, dass die Art und Weise ein kleines technisches Abenteuer darstellt, warum sollte es - wenn die rechtlichen Grundlagen gegeben sind - rechtens sein ein Telefon abzuhören, einen Bildschirm aber nicht?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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cyf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Abgesehen davon, dass die Art und Weise ein kleines technisches Abenteuer darstellt, warum sollte es - wenn die rechtlichen Grundlagen gegeben sind - rechtens sein ein Telefon abzuhören, einen Bildschirm aber nicht?
Weil das Ab hören von Kommunikationseinrichtungen wie Telefon, Handy, e-mail-Verkehr oder Internetverkehr in § 100a StPO geregelt ist. Das Scannen von Bildschirmleistungen zur Darstellung auf einem anderen Rechner unterliegt jedoch § 100c, da kein Signal nach außerhalb der Wohnung abgegeben wird, im Gegensatz z.B. zur SMS.

An 100c StPO sind noch höhere Anforderungen gebunden, weil es ein noch schwererer Eingriff in die Privatsphäre ist. 100c StPO muss also extra beantragt und begründet werden.


Ich halte das zudem kaum für machbar, es wäre zu teuer.
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