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Verfasst am: 17.09.05, 09:53 Titel: Auszählung der Stimmen bei BTW öffentlich?
Es gibt hier leider kein passendes Forum wie z.B. "Wahlrecht", darum poste ich es mal hier.
Ich habe mal gehört, dass die Auszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl in den einzelnen Wahlbezirken öffentlich ist, d.h. man kann den Leuten dort beim Auszählen zuschauen (bzw. man hat sogar ein Recht darauf).
Hierzu wären meine Fragen:
1. Ist das richtig?
2. Was ist die rechtliche Grundlage? (falls relevant: in Bayern)
Ist die rechtliche Grundlage §10 Abs. 1 Satz 1 BWG?
Zitat:
Die Wahlausschüsse und Wahlvorstände verhandeln, beraten und entscheiden in
öffentlicher Sitzung.
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
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