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Boxenkauf durch Bandmitglied und Aufteilung der Kosten

 
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ilindenau
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Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 11:51    Titel: Boxenkauf durch Bandmitglied und Aufteilung der Kosten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich werde leider viel Text benötigen, um mein Anliegen zu erklären, daher wäre ich sehr glücklich, wenn sich trotzdem jemand die Zeit nehmen würde und mir zu helfen.
Jetzt schon mal vielen Dank.

Im Mai 2004 hat unser Schlagzeuger zwei Lautsprecherboxen im Wert von 2400,- EUR über eine 12 monatige Finanzierung für die Band gekauft. Der Deal war, er übernimmt 50% der Kosten, also eine Box und die restlichen drei beteiligten Bandmitglieder (inkl. mir) über weisen ihm ihren jeweiligen Anteil von 400,- EUR, bzw. habe ich meinen Anteil bereits über die Übernahme seiner anteiligen Proberaummiete abgegolten.

Für die anderen beiden Mitglieder wurde es überhaupt schwierig, ihm das Geld zu überweisen, weil er nicht in der Lage war, seine Kontonummer mitzuteilen und darüber hinaus telefonisch nicht zu erreichen war, wenn er nicht im Proberaum war, was ohnehin immer seltener wurde.

Aufgrund seiner ständigen Abwesenheit und Unerreichbarkeit, konnte und wollte die gesamte Band nicht mehr mit ihm weiterplanen und so haben wir uns im April 2005 von ihm als Schlagzeuger getrennt und ihm angeboten, die Boxen zu verkaufen und Ihm den erlös komplett zu überlassen, ohne die Bereits gezahlten Leistungen von mir zurückzufordern, bzw. anzurechen. Doch dieses Angebot wurde von ihm nicht genutzt.

Beim nächsten Verusch, mit ihm zu reden, ergab es sich, dass er nun doch wieder als Schlagzeuger für unsere Band tätig wurde. Das war im Mai 2005. Mittlerweile haben wir uns anderweitig Boxen besorgt, damit es in der Band weitergehen konnte und seine Boxen veräussert werden sollten. Wiederum wurde unser Angebot von ihm nicht genutzt.

Ende Juni 2005 erfuhren wir durch einen Bekannten, unser Drummer würde seine sämtlichen Klamotten aus unserem Proberaum holen, auch die besagten Boxen, und würde aus unserer Band aussteigen. Das geschah auch am nächsten Tag, nur leider trafen wir ihn nicht mehr an, als wir am Raum ankamen und er hatte schon seine sämtliche Sachen mitgenommen. Auch die Boxen. Von Ihm kam auch kein Versuch, uns etwas mitteilen zu wollen und wir konnten ihn wie immer nicht erreichen. So haben wir seinen offensichtlichen Ausstieg akzeptiert und akzeptierten auch ohne Forderungen ihm gegenüber die Mitnahme der Boxen, da sie schließlich auf seinem Namen gekauft wurden und wir akzeptierten sie als sein Eigentum.

Im August 2005 meldete er sich unerwartet wieder, bestand darauf nicht aus der Band ausgestiegen zu sein und wann wir endlich die Boxen bezahlen würden! Das daraus resultierende Gespräch blieb ergebnislos, da wir seine wirre Geschichte nicht glaubten und er davon nicht abwich. Am folgenden Tag zeigte mit ein Bekannter eine SMS unseres ja mittlerweile ehem. Schlagzeugers, in dem er Ihn nochmals darauf aufmerksam machte, dass er aus der Band ausgestiegen sei und dies der Grund war, warum er seine Sachen mit Boxen aus unserem Proberaum geholt hat. Damit war für uns die Sache klar und der Fall für uns erledigt. Wir haben auch bis gestern, also 7 Wochen nichts mehr von ihm gehört.

Seit gestern fordert er uns wiederum aus, die Boxen zu bezahlen. Wir von unserer Seite sehen das nicht ein, da er bestätigterweise aus der Band ausgestiegen ist und die Boxen mitgenommen hat, 400,- Euro von mir bereits gezahlt wurden und er seit mittlerweile 2,5 Manaten Zeit hatte, die Boxen selber zu verkaufen.

Nun meine Frage, wer ist rechtlich im Vorteil. Hätte unser ehem. Drummer gar die Möglichkeit rechtlich gegen uns vorzugehen? Von unserer Seite kann er zwar keine Unterstützung mehr erwarten, aber wie können wir dem endlich ein Ende bereiten?

Vielen Dank für die Mühe!
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ilindenau
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Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 07:53    Titel: Andere Fragestellung Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

ich versuch das Thema und die Frage mal zu vereinfachen.

Frage Welche rechtliche Grundlage haben in einer Musikgruppe, die weder eingetragen noch irgendeiner Rechtsform, ausser der natürlichen, angehört, mündliche Verträge unter den Gruppenmitgliedern? Gibts eine Möglichkeit rechtlich belangt zu werden?
Was geschieht, wenn der mündliche Vertrag einseitig gebrochen wird (siehe Text, Entziehung des Vertragsgegenstandes), müssen die anderen Vertragspartner diesen mündlichen Vertrag dann noch erfüllen, oder kann man in diesem Falle gar ganz vom Vertrag zurücktreten? Frage

Ist echt wichtig, da von einer Klage des Schlagzeugers der Fortbestand der Gruppe abhängt! Weinen

Danke
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