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Flugzeitenverschiebung inkl. Zwischenlandung und Nachtflug

 
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tilly
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 18:27    Titel: Flugzeitenverschiebung inkl. Zwischenlandung und Nachtflug Antworten mit Zitat

Liebe Forumfans,

folgendes Problem bringt mich auf die Palme:

Unsere Flugzeit (Flug von Düsseldorf nach Antalya am 02.10.2005) von 10.35 Uhr wurde bislang unbegründet auf abends 18.55 Uhr verlegt, mit Zwischenstop in München, so daß wir in Antalya erst 1.10 Uhr in der Nacht landen würden.
Die Weiterfahrt bis zum Hotel dauert ca. 2 Stunden, daß heißt, ca. 3.30 Uhr wären wir frühestens mit unserer 6jährigen Tochter im Hotel.
Die ursprüngliche Flugzeit von 3.30 Stunden erhöht sich somit auf 5 Stunden, der Flug wurde um mehr als 8 Stunden nach hinten verschoben und unsere Nachtruhe entfällt somit.
Lt. Punkt 18 der Reisebedingungen des Reiseveranstalter sind kurzfristige Änderungen der Flugzeiten sowie Streckenführung aus technischen Gründen möglich, wenn dadurch die An- und Abreisezeiten nicht wesentlich verlängert werden. Es wird um Verständnis gebeten, wenn aus flugorganisatorischen Gründen der Hinflug in den Abend-/Morgen- bzw. Vormittagsstunden fällt.
M. E. wird hier ein massiver Vertragsbruch begangen.
Muß ich das widerspruchslos hinnehmen?
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja!
Im Forum nach Türkei Flügen suchen!
Dieses Verfahren ist - fast schon - Standart bei Flügen in die Türkei! Mr. Green
Oder hättest Du gebucht, wenn Du das Alles schon vorher gewusst hättest Frage
Eben Idee
_________________
Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 12:27    Titel: Re: Flugzeitenverschiebung inkl. Zwischenlandung und Nachtfl Antworten mit Zitat

tilly hat folgendes geschrieben::
M. E. wird hier ein massiver Vertragsbruch begangen.
Muß ich das widerspruchslos hinnehmen?


a) ja
b) nein

die Frage ist nur, was es bringt.

Ein Richter urteilte in ähnlichem Fall, dass ein kostenfreier Rücktritt möglich ist und ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags zum Tragen kommt. Aber der Urlaub war natürlich trotzdem fuscht.

In Ordnung ist diese Vorgangsweise, trotz fast passender Vorbehaltsklausel, sicherlich nicht. Aber wie wir hier im Forum schon oft und lang diskutiert haben, wohl in der heutigen Zeit Brauch geworden...

Mein persönlicher Rat ist stets: nicht nach Flugzeiten auswählen, sondern nach "Urlaub"
(meine ersten beiden Urlaubsflüge 1983 und 1984: Salzburg - Wien mit dem Zug über drei Stunden, eine Stunde mit Bus zum Flughafen Wien und 23:50 - 03.40 Uhr Flug nach Athen, von dort drei Stunden auf den Peloponnes nach Tolon - retour Abflug Athen 04:20 Uhr an in Wien .... nach Salzburg... - es waren wohl sehr sehr schöne Urlaube, damals...mit Kind beim ersten Mal 18 Monate alt).

Gruß
Peter
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