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praxisgebühr bei gewährleistung?

 
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ergu
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 12:53    Titel: praxisgebühr bei gewährleistung? Antworten mit Zitat

Vor 2 Monaten habe ich vom Zahnarzt eine Zementfüllung erhalten, die jetzt rausgefallen ist.
Muss mein Zahnarzt diese im Rahmen der Gewärleistung wieder kostenfrei einsetzen?
Muss ich im Rahmen der Gewärleistung jetzt wieder Praxisgebühr zahlen, da ein neues Quartal begonnen hat? Wo finde ich verbindliche Infos dazu?

Gruß
ergu
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde einfach bei der Krankenkasse anrufen.
Die wissen das und geben Auskunft.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 23:29    Titel: Re: praxisgebühr bei gewährleistung? Antworten mit Zitat

Wenn es sich um Gewährleistung handelt (d. h. der Zahnarzt hat einen Fehler gemacht), dann brauchen Sie die Praxisgebühr natürlich auch nicht erneut zu zahlen. Weigern Sie sich in so einem Fall bitte auch, Ihre Krankenversicherungskarte zum Einlesen vorzulegen, damit der Arzt nicht doppelt bei der Krankenversicherung abrechnet.

Schwierig könnte allerdings die Beurteilung der Frage sein, ob es sich tatsächlich um einen Fehler des Zahnarztes handelt oder nicht.

ergu hat folgendes geschrieben::
Vor 2 Monaten habe ich vom Zahnarzt eine Zementfüllung erhalten, die jetzt rausgefallen ist.
Muss mein Zahnarzt diese im Rahmen der Gewärleistung wieder kostenfrei einsetzen?
Muss ich im Rahmen der Gewärleistung jetzt wieder Praxisgebühr zahlen, da ein neues Quartal begonnen hat? Wo finde ich verbindliche Infos dazu?

Gruß
ergu
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Gästin
Gast





BeitragVerfasst am: 29.10.04, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schwierig könnte allerdings die Beurteilung der Frage sein, ob es sich tatsächlich um einen Fehler des Zahnarztes handelt oder nicht.


Für solche Fälle gibt es i.a. Ärzte, die für die Krankenkasse quasi gutachterlich tätig sind und den Fall überprüfen (vorausgesetzt, es war eine (Teil-)Kassenleistung).
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